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Recht

Vergewaltigung in Österreich: Straftat ohne Folgen?

Sexuelle Übergriffe und Gewalt an Frauen sind in unserer Gesellschaft immer noch ein großes Tabu-Thema – Aktuellen Berichten zu Folge bleiben viele Straftaten nach wie vor ungeahndet.
Übergriff
Übergriff - © detailblick - Fotolia

Großer Aufklärungsbedarf

Aus gegebenem Anlass fand daher Anfang November 2011 eine Fachkonferenz mit dem Titel „Sexualisierte Gewalt – selber schuld?“ in Wien statt. Als Veranstalter zeichneten sich der Verein Wiener Frauenhäuser und der 24-Stunden-Notruf der Stadt Wien verantwortlich. Beide Institutionen sind erste Anlaufstellen für Frauen, die Opfer sexueller Gewalt wurden. Kernpunkte der Konferenz: Mythen und Unwahrheiten rund um das Thema Gewalt gegen Frauen und Verbesserungspotenziale in der strafrechtlichen Verfolgung von Gewalttaten. Um das öffentliche Bewusstsein für diese wichtige Thematik zu stärken, startete am 25. November (Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) auch die Initiative „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“. Diese endet am Tag der Menschenrechte und soll betroffene Frauen mit Hilfe von verschiedenen Veranstaltungen aufklären.

Gewalt gegen Frauen

Sexuelle Gewalt und deren Folgen werden immer noch unterschätzt. Sowohl von den betroffenen Frauen selbst, als auch von den Tätern und der Gesellschaft im Allgemeinen. Oft wird den Opfern vorgeworfen, dass sie den sexuellen Übergriff durch aufreizende oder freizügige Kleidung provoziert hätten. Viele Frauen glauben fälschlicherweise auch, dass bei Vergewaltigungen vor allem fremde Männer eine ernst zu nehmende Gefahr darstellen und viele Männer sind der Ansicht, dass manche Frauen eine sexuelle Straftat nur erfinden, um den Mann zu bestrafen. „Solche Aussagen sind falsch und gefährlich. Sie verharmlosen sexuelle Gewalt und ihre Folgen und entschuldigen das Verhalten des Täters. Oft kommt es sogar zu einer Opfer-Täter Umkehr und dem Opfer wird zumindest eine Teilschuld an der Vergewaltigung zugeschrieben. Im Strafverfahren mindern solche Mythen die Glaubwürdigkeit der Opfer“, erklärt Barbara Michalek vom 24-Stunden Notruf.

Schwierige Beweislage

Dass sich diese Mythen direkt auf die strafrechtliche Verfolgung sexueller Gewalttaten auswirken, zeigt die Statistik. Von 10 Vergewaltigungen wird im Schnitt nur eine zur Anzeige gebracht. Es lässt sich folglich nur schwer abschätzen, wie viele Frauen in Österreich tatsächlich Vergewaltigungsopfer sind. Kommt es zu einer Anzeige, stehen die Chancen auf eine Verurteilung des Täters nicht sehr gut. Nur 17% aller angezeigten Vergewaltigungen resultieren in einem entsprechenden Urteil. Experten orten Lücken in der Rechtssprechung. Aussagekräftiges Beweismaterial dient im Falle einer Verurteilung als essentielle Grundlage und dieses ist in den meisten Fällen einfach nicht vorhanden. Ein ausgeprägter Beweis wäre beispielsweise eine DNA Probe. Diese muss aber bereits kurz nach der Vergewaltigung abgegeben werden. Das ist von den Opfern kaum zu verlangen. Betroffene Frauen sind direkt nach einem Übergriff in einem tiefen Schockzustand. Viele behalten aus Scham- und Schuldgefühlen die Tat für sich. Studienergebnisse zeigen, dass 76 Prozent aller Opfer ihren Täter bereits kannten – dies stellt eine weitere Hemmschwelle dar, wenn es um eine Anzeig der Tat geht. Zusätzliches Hindernis: Aussagen, die kurz nach der Tat bei der Polizei getätigt wurden, müssen mit dem übereinstimmen was später bei Gericht zu Protokoll gegeben wird. Die psychische Beeinträchtigung von Gewaltopfern ist jedoch so groß, dass es durchaus zu abweichenden Angaben kommen kann.  Dadurch schwinden die Chancen auf ein Urteil im Sinne des Opfers beträchtlich.

Autorin: Elena Buchner

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