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Vater sein

Väterkarenz

Wenn Väter bei ihren Kindern bleiben (wollen)
Väterkarenz -
Papa am Spielplatz - © LuckyImages - Fotolia.com
Die überraschende Meldung zuerst: Seit Abschaffung des Karenzgelds und Einführung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) gibt es keine Statistik, wie viele Menschen in Karenz gehen, also wegen Kindern eine gewisse Zeit nicht die Arbeitsleistung erbringen.

Erfasst werden Bezieherinnen und Bezieher von KBG. Diese können aber durchaus auch – unterhalb der Zuverdienstgrenze – weiter arbeiten, arbeitslos, Studentinnen oder Studenten sein. Die offizielle Statistik weist derzeit etwa vier Prozent Männer als Bezieher von KBG aus – und verwirrt mehr als zu informieren: Dieser Prozentsatz ist auf einen Zeitpunkt bezogen, wird ein Zeitraum beobachtet – z.B. ein Jahr – steigt die Männerzahl in den zweistelligen Bereich! Ganz einfach, weil Männer tendenziell kürzer als Frauen KBG beziehen und damit in einem Zeitraum mehr Männer gezählt werden als Frauen.
Diese vier Prozent stellen eine Verdoppelung dar im Vergleich zu noch vor wenigen Jahren.

Vorbilder gesucht


Trotz großen Interesses eines Teiles der Männer an der Betreuung ihrer Kinder, ist dieser Wunsch nur langsam umsetzbar (siehe „Mannsbilder“ – Männerstudie von Prof. Zulehner).Väter sind zu klug, als dass sie – die oft Haupt- oder Alleinverdiener einer jungen Familie sind – ihren Arbeitsplatz gefährden würden. Ungeachtet ob das Betriebsklima nicht dazu verleitet, den Wunsch nach Väterkarenz zu äußern oder der Vater selber nicht Pilotfunktion in seiner Firma übernehmen will: Ohne Vorbilder oder ohne breite gesellschaftliche Akzeptanz einer Kinderauszeit auch für Männer werden sich Männer ihren Wunsch – und den der ganzen Familie – nicht verstärkt erfüllen.
Allerdings: Es tut sich doch einiges: Die Vater-Kind-Zeit – der Papamonat – also die Möglichkeit der Betreuung des neugeborenen Kindes gleichzeitig durch beide Elternteile – beim ersten Kind die „Geburtsstunde der Familie“ – wird verstärkt gefordert. Das einkommensabhängige KBG wird laut mehrfacher Ankündigung von Staatssekretärin Marek ab 2010 verwirklicht werden. Dann wird das KBG bei weiter verkürzter Dauer steigen, ich vermute, dass dann auch die Akzeptanz für eine Männerauszeit nicht nur für Bildung oder als Sabbatical sondern auch für Kinder rasant steigen wird. In Deutschland hat die Einführung des einkommensabhängigen Elterngelds genau dazu geführt!

Motivierte Väter sind motiviere Mitarbeiter


Die Argumente für Väterkarenz sind ähnlich wie für die Vater-Kind-Zeit (Papamonat): Ein bis zwei Monate kann nahezu jeder Arbeitnehmer ersetzt werden bzw. gibt es ansonsten ja auch andere Gründe, dass Arbeitnehmer diesen Zeitraum vom Unternehmen fern bleiben. Es bleibt das Argument: Wer zum Beispiel 45 bis 50 Jahre im Berufsleben steht, soll nicht davon bei drei Kindern 3 x 3 Monate dem Arbeitsprozess fern bleiben können? Klar ist, dass nicht Arbeitgeber durch Lohnnebenkosten weiter belastet werden sollen.

Die Beschränkung der Karenz auf zwei Jahre hatte bis zur Einführung der kürzeren Bezugsdauer von KBG dazu geführt, dass in vielen Fällen bereits die Mutter die zweijährige Karenz genommen hatte. Daher hatte der Vater keinen arbeitsrechtlichen Anspruch mehr darauf.
Die vielen Argumente pro Väterkarenz aus Sicht der Betriebe sind unverändert: Die Wünsche der Mitarbeiter ernst zu nehmen bedeutet höhere Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation. Das bringt eine höhere Loyalität mit dem Arbeitgeber. Diese macht sich auch in Krisenzeiten bezahlt. Der Arbeitgeber bekommt ein innovatives Image, wenn er seine Offenheit für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Allgemeinen und für Väterkarenz im Besonderen kommuniziert. Die Wiener Fachgruppe Unternehmensberatung in der Wirtschaftkammer hat sogar einen eigenen Sonderpreis „Väterkarenz“ ausgelobt, um die Bedeutung von Väterkarenz für Unternehmen zu betonen!
Auch am Arbeitnehmer liegt es, durch Gespräch und Vereinbarung die vielleicht erste Väterkarenz in seinem Betrieb lebbar zu machen.

Elternteilzeit


Eie andere Möglichkeit, verstärkt seine Kinder in den ersten Jahren zu betreuen, stellt Elternteilzeit (ETZ) dar. Mit 1.7.2004 eingeführt kann diese – anders als Karenz – von beiden Eltern auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Es braucht dazu eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Auch hier gilt: Je mehr auch die Interessen und Erfordernisse des Betriebes berücksichtigt werden, desto besser wird diese Maßnahme lebbar. Bei Vereinbarung von ETZ entsteht Kündigungsschutz bis zum 4. Lebensjahr, unter gewissen Voraussetzungen sogar bis zum 7. Lebensjahr.

Autor: Alfred Trendl Steuer- und Unternehmensberater in Wien.

Infos zur Väterkarenz: „Vorzeigebetriebe“ in Sachen Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit auch Väterkarenz finden Sie auf der Website www.taten-statt-worte.at. Unter www.vaeterkarenz.at haben die „Väterkarenz-Consultants“ der Wirtschaftskammer Informationen zusammengestellt. Auskünfte für UnternehmerInnen gibt es unter der E-Mail-Adresse vaeterkarenz@ubit.at.
Nähere Informationen zur Elternteilzeit finden Sie unter : www.arbeiterkammer.at/online/elternteilzeit-14764.html

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