Unterhalt
Unterhalt (Alimente) dient zur grundlegenden sozialen Absicherung von Personen und beruht darauf, dass sich die Mitglieder einer Familie finanziell und materiell gegenseitig unterstützen. Unterhaltspflichten entstehen aus vertraglichen Vereinbarungen oder werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Empfänger von Unterhalt
- Kindesunterhalt (gegenüber Kindern)
- Unterhalt gegenüber dem Partner
- Elternunterhalt (gegenüber den Eltern)
- Unterhalt sonstiger Familienmitglieder
- Unterhalt für Personen, für die man erziehungsberechtigt ist oder die Obsorge innehat
Mit „Unterhalt“ meint man die Summe aller Unterhaltsleistungen aus Geldunterhalt (Barunterhalt), Naturunterhalt und Betreuungsunterhalt, während man den Begriff Alimente (aus dem französischen „Lebensmittel“) heute eigentlich nur mehr im Zusammenhang mit Geldunterhalt (Barunterhalt) verwendet.
Unterhalt in Deutschland
Familienunterhalt
Der Familienunterhalt in intakten Familien umfasst alles, was erforderlich ist, um die Haushaltskosten zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Dabei sind beide Ehepartner verpflichtet, dem Familienunterhalt beizutragen, wobei der haushaltsführende Teil normalerweise alleinig dadurch seine Unterhaltspflicht erfüllt. Wussten Sie, dass zum Familienunterhalt auch ein Taschengeldanspruch für persönliche Bedürfnisse dazu gehört? (rund 5-7% des Einkommens)
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Ist ein geschiedener Ehegatte außerstande einer Erwerbstätigkeit nachzukommen (oder es ist unzumutbar), hat dieser Anrecht auf Gewährung eines Unterhalts (Bedürftigkeit). Dies gilt nicht, soweit der andere Ehegatte leistungsunfähig ist. Zu den nachehelichen Unterhaltsarten zählen unter anderem der Betreuungsunterhalt, Unterhalt von Alters wegen, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechens, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt sowie der Unterhalt aus Gründen der Billigkeit. Von hoher Praxisrelevanz sind Unterhaltsansprüche wegen Kindesbetreuung sowie der Aufstockungsunterhalt.
Trennungsunterhalt
Wenn Ehegatten während einer aufrechten Ehe die eheliche Lebensgemeinschaft auflösen besteht ein Unterhaltsanspruch (Trennungsunterhalt). Dieser richtet sich stets nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter
Kann ein betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes wegen der Pflege und Erziehung des Kindes oder eine schwangere Mutter wegen der Schwangerschaft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, entstehen Unterhaltsansprüche. Dabei ist Erziehungsunterhalt mindestens bis zum dritten Lebensjahr zu leisten, später entscheidet die notwendige Einzelfallprüfung.
Kindesunterhalt
Im Gegensatz zu anderen Unterhaltsansprüchen ist der Kindesunterhalt weitgehend bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe der Unterhaltsleistungen wird in Unterhaltsrichtlinien und in den Düsseldorfer Tabellen angegeben und ständig aktualisiert. Die Düsseldorfer Tabellen unterscheiden nicht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.
Elternunterhalt
Die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entstehende rechtliche Verpflichtung von Unterhaltszahlungen an (Schwieger-)Eltern sorgt für die Sicherung deren Lebensbedarfs. In der Praxis stellt sich die Frage des Elternunterhalts meist, wenn ein oder beide Elternteile in ein Alten- oder Pflegeheim untergebracht werden, insbesondere wenn die Pflegeversicherung nicht die gesamten Kosten deckt.
Unterhalt in Österreich
In Österreich sind die Unterhaltsverpflichtungen von Eltern bzw. Großeltern und deren Nachlassern gegenüber Kindern sowie der Unterhalt von Kindern für Ihre Eltern und Großeltern („verkehrte“ Unterhalt) im österreichischen Kindschaftsrecht (Teil des Familienrechts) geregelt.
Bei einer Ehe besteht eine gemeinsame Unterstützungspflicht, die den ehelichen Unterhalt inkludiert.
Im Falle einer Scheidung kann ein verschuldensabhängiger Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem ehemaligen Gatten entstehen, sofern keine andere einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird.
Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften können während des Zusammenlebens unter Umständen Unterhaltsansprüche entstehen, nach einer Trennung gibt es aber keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner.
Kindesunterhalt
§§ 140ff ABGB: „Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen.“
In der Praxis entscheidet das Gericht innerhalb von 16-22% des Nettoeinkommens eines jeden unterhaltspflichtigen Elternteiles bis zu einer „Luxusgrenze“, wobei für die genaue Bemessung das Kindesalter bestimmend ist. Die Berechung des Kindesunterhaltes in Geld ist nur dann relevant, wenn das Kind aufgrund von Scheidung nicht bei beiden Elternteilen lebt oder weil das (erwachsene) Kind z.B. eine Schule (Uni) im Ausland besucht.
Sonst umfassen die Unterhaltsleistungen Sachleistungen (Naturalunterhalt), sowie den Betreuungsunterhalt und das Taschengeld.
Kindesunterhalt bei oesterreich.gv.at
Unterhaltsrechner
Unterhalt (Alimente) in Deutschland online berechnen
rechner-unterhalt.de
Auf dieser Website finden Sie einen Rechner zur Berechnung des Kindesunterhaltes für Minderjährige und für Volljährige sowie einen Rechner zur Berechnung des Trennungsunterhaltes.
stern.de-Unterhaltsrechner
Hier bekommen Sie einen ersten Überblick über die finanziellen Aspekte einer Scheidung. Wie viel Geld gibt es überhaupt zu verteilen? Wer bekommt wie viel Unterhalt?
Unterhaltsrechner bei rechnr.de
Einfach das Nettoeinkommen des Geldunterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder eingeben und anhand der Düsseldorfer Tabelle wird die monatliche Unterhaltszahlung ermittelt.
Unterhalt (Alimente) in Österreich online berechnen
scheidungen.at
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Ansprüche frühere Ehepartner und unterhaltsberechtigter Kinder.
jugendwohlfahrt.at
Bei der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt finden Sie auch einen Online-Unterhaltsrechner.
Praxisbeispiel aus Österreich
Kindesunterhalt bei einvernehmlicher Scheidung und 50:50 Kinderbetreuung (gemeinsame Obsorge)
Ein Wiener Bezirksgericht hat im Sommer 2010 bei gemeinsamer Obsorge und geteilter (50:50) Kindesbetreuung womöglich richtungweisend für andere Fälle entschieden. Egal, ob das Kind den Hauptwohnsitz bei der Mutter oder beim Vater inne hat, gilt:
Die Zeit wo das Kind bei der Mutter ist, ist der Vater dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Die Zeit wo das Kind beim Vater ist, ist die Mutter dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Wenn jetzt beide Elternteile in etwa ein gleich hohes Einkommen haben und beide gleich viel Zeit in die Kindesbetreuung investieren, heben sich die wechselseitigen Unterhaltszahlungen auf, es muss also kein Geld fließen.
Generell gilt, dass Unterhaltszahlungen nur geprüft werden, wenn sich ein Teil über ausstehende Forderungen beschwert.
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ich bräuchte da mal rat....
Mein Mann und ich haben ein gemeinsamen Sohn (5 Jahre), Mein Mann hat meine Tochter (14 Jahre) Adoptiert.
Er hat einen Sohn aus erster Ehe (bald 12 Jahre)
Jetzt meine Frage:
Wie wird da der Unterhalt für das Kind aus erster Ehe berechnet?
Er hat ein Nettoeinkommen von 2400€
er ist ja für unseren gemeinsamen Sohn und für die Adoptierte Tochter auch Unterhaltsverpflichtet. Und in gewissermaßen für mich auch.
Kann mir die Rechnung jemand erklären? Hat da jemand Ahnung
Hab eine Frage zum Unterhalt. Ich habe mit meiner Ex(nicht verheiratet) eine Tochter (15) bin mit meiner jetzigen Frau Verheiratet und haben einen Sohn (9mon.) Ich habe die möglichkeit auf eine Festeinstellung mit Mon. Gehalt von 2300,00€+ Netto ca. ca.1800,00€. Jetzt kommts. Meine Tochter lebt bei Großeltern ihre Mutter ist wohl selbständig, was muss ich an Unterhalt zahlen? Das Kindergeld bekommen die Großeltern.
Vielen Dank für eure hilfe!11
kann bitte jemand helfen?
Situation:
Ich Deutscher - wohnhaft in Deutschland (2500 EUR netto - sonst habe ich nichts), 2 Kinder 5+7 J. die allerdings bei meiner Ex (Bulgarin) in der Schweiz leben. Scheidung läuft, Deutsches Gericht ist zuständig, wird aber voraussichtlich wohl schweizer Recht angwandt.
Ex hat ne Wohnung in Spanien, verdient in der CH ca 800 CHF und bekommt dort auch noch (trotz Wohnung) Sozialhilfe, will sich aber sonst mit allen Mitteln mittellos darstellen.
Brisante Fragen:
Wieviel Kindsunterhalt müsste ich nach der Scheidung wohl in die Schweiz zahlen?
Muss ich für meine Ex ebenfalls Unterhalt zahlen, sie sagt sie müsste in der CH erst arbeiten wenn das jüngste Kind 10 ist?
Ich danke euch!
Gruss, der Planlose...
... der sich darauf freut bald frei zu sein! Wie auch immer, denn es gibt schon schlimme Geschöpfe auf dieser Welt...
Der Unterhalt unterliegt der Rechtsprechung des Landes, in dem die Kinder leben.
Lebt der Unterhaltspflichtige selbst in einem anderen Land, werden aber bezüglich seines "unterhaltsrelevanten Einkommens" die Lebenshaltungskosten seinen Aufenthaltslandes berücksichtigt. Ob du nun für deine Ex zahlen mußt , kann ich dir leider nicht sagen , falls ja würde aber ihr Einkommen angerechnet , sie muß genau wie du ihr Vermögen , Einkommen usw. offen legen .
Ein Anwalt könnte hilfreich sein, um Unterhaltsforderungen auf ihre Korrektheit zu prüfen und ggf. zu widersprechen...
Ein guter Freund von mir hat sich von seiner Freudin getrennt und haben eine 8 jährige Tochter gemeinsam. Sie verlangt von ihm jetzt mehr Unterhalt 364€. Nur er Besitz ein Haus und soll laut Anwalt die Unterhaltsforderung bezahlen. Er soll laut Anwalt entweder ein teil seines Hauses Untervermieten oder sich was anderes einfallen lassen.
Jetzt meine Frage, darf die ex drauf pochen das sie 364€ unterhalt bekommt für die gemeinsame Tochter oder nicht?
Er bezahlt jeden Monat unterhalt, nur ich weiß nicht in welcher Höhe. Aber das ist ja nebensache.
würde mich auch eine rasche antwort freuen
Die Düsseldorfer Tabelle wird immer wieder aktualisert demnach hat die Ex deines Freundes ab dem 1.8.2015 leider tatsächlich Anspruch auf die 364,-Euro und zwar gilt dies für Kinder von 7-12 Jahren , dann erhöht sich die Unterhaltszahlung erneut .
http://www.lto.de/juristen/muster-dokumente/familienrecht/duesseldorfer-tabelle/#unterhaltszahlungen
Die Unterhaltszahlungen werden u.a. nach einem % Anteil des Einkommens berechnet. Wie man zu Einkommen kommt, kann aber nicht aufgezwungen werden. Mieteinkünfte werden - so glaube ich - zum Einkommen dazu addiert.
www. isuv.online.de
ich hab eine frage! Ich habe ein Sohn der 16 Jahre ist aus erster Ehe bin geschieden von meiner Exfrau . Bin neu Verheiratet und habe 2 kleine Kinder im alter von 4 Jahre und 2 Jahre meine jetzige Frau ist nicht arbeiten möchte gerne . Muss meine Frau auch für mein ersten Sohn Unterhalt zahlen?
Vielen Dank
Anna
Ich hab da ein Frage. Meine Ex lebt mit unserem gemeinsamen Sohn 540Km weg von mir. Ist für mich also ein riesen Finanzieller aufwand um ihn zu sehen. Hinzu kommen für die Zeit wo ich da bin Unterbringungskosten für mich. Bekomme jedes Jahr ne Unterhaltsberechnung vom Amt was sie immer ansteuert. Ich Zahle 100%. Könnte ich bei erneuter Prüfung einen Teil der Fahrkosten angeben bei einer erneuten Prüfung vom Jugendamt?
Vielen Dank
Ich habe eine Frage an euch,
und zwar mein Freund hat einen 2 jährigen Sohn, und hat ein Nettoeinkommen von 1200 euro, müssen aber noch alles bezahlen, Sein Sohn kommt jedes Wochenende zu uns und wir müssen ihn noch alles kaufen da seine Mutter lieber das Geld fürs Fortgehen nimmt,
Jetzt wollte ich einmal fragen wie viel sie verlangen darf (Alimente), sie droht uns nämlich immer wieder mit Alimente Erhöhung
PS: Sie ist noch in Karenz, war aber noch nie richtig arbeiten
meine Frage ist eigentlich ganz einfach, was steht meiner ex Frau alles für unseren Sohn (lebt bei ihr) zu?
ich bekomme ca. 2160€ netto, davon gehen dann noch ca. 360€ für meine Privatinsolvenz ab und ich zahle ihr 291€ Unterhalt und 10€ Taschengeld im Monat. Mein Arbeitsweg beträgt ca. 86 km eine Tour.
welche Ansprüche hat sie noch? Der kleine soll jetzt in die Nachmittagsbetreung, da sie arbeiten geht, diese soll 219€ kosten, wieviel muss ich dazu zahlen.
Mein Geld reicht eh kaum bis zum Monatsende, da ich ja auch Miete und Versicherungen und so bezahlen muss und halt der Arbeitsweg.
Wie viel sie genau verdient kann ich leider nicht sagen aber 1100 - 1300€ hat sie glaub ich.
Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen, danke schon mal an alle.
Gruß Heiko
Ich habe von einer Kollegin gehört, dass in Österreich, beide Eltern dazu verpflichtet sind Unterhalt zu bezahlen. Meine Mutter ist aber seit 1986 arbeitsunfähig ( Schlaganfall) und Frühpensionistin. Das heißt sie war bis heute nicht in der Lage, einen Betrag zu Zahlen.
Ich habe dann von einer Freundin gehört, dass in so einem Fall ( Wenn der eine Elternteil nicht dazu fähig war/ist), der Staat die Unterhaltszahlung, des Kindes übernehmen müsste, bzw. übernehmen hätte sollen.
Stimmt das ? Kann ich dieses Geld zurückfordern ??
Freu mich auf eure Antworten !! Lg
Hab da mal eine Frage
Ich war gesamt drei Jahre Verheiratet und jetzt seit ca. 9 Monaten getrennt Lebend
Noch nicht Geschieden läuft aber
meine Ex hat seit Oktober 2012 einen Neuen der ist da Eingezogen es sind keine Kinder vorhanden
Muss ich da was an Unterhalt zahlen? ?
Die geht Arbeiten und der neue geht auch Arbeiten muss glaube ich aber Unterhalt zahlen der war auch Verheiratet ein Sohn hat der
Hat da jemand Ahnung?
vielleicht könnt ihr mir ja helfen, mein ex ( nicht verheiratet) und ich haben 2 gemeinsame Kinder, er wurde damals per versäuminsurteil zum Mindestunterhalt 100% verurteilt.... jetzt lebt er mit neuer partnerin (auch nicht verheiratet) zusammen und sie haben ein gemeinsames kind...
wie wirkt sich da der unterhalt aus.... muss er das urteil vor zahlungsminderung abändern lassen oder kann er das einfach so machen..... danke für eure hilfe
es werden deine persönlichen schulden z.b. der kredit mit in der berechnung berücksichtigt.
ach und es hat sich viel geändert in der tabelle. du hast ein selbsbehalt von 1000 € zu verfügung.
ich verdiene 1350 €
Meine Ex hat bereits ein Kind von einem anderen Mann, bezieht Hartz IV und ist nun von mir schwanger
Wir waren nicht verheiratet
Wie viel muss ich bezahlen?
auch ich hätte mal eine Frage,
ich habe eine Tochter (8) und einen Sohn (5). Ich verdiene 2300 Euro monatlich. Meine Ex im Moment ca.890Euro,da sie im Moment nur 2Tage in der Woche arbeitet. Laut Düsseldorfer Tabelle muss ich 750 Euro zahlen.. Wenn meine Ex wieder mehr Geld verdient , muss ich diese 750Euro weiterhin bezahlen oder wird der Betrag niedriger?
Danke
mich würde interessieren was ich an unterhalt für meine zwei kinder zahlen muss.
Verdiene 1200€ netto , 1 kind ist 5jahre alt und das zweite ist 3jahre alt. bei dem dreijährigen habe ich erst jetzt die vaterschaft anerkannt da ich davon nichts wusste(ist mit einer zweiten Frau) Muss ich dort rückwirkend dort auch zahlen wenn die Mutter sich unterhaltsvorschuss geholt hat???
Gruss
Unterhaltsvorschuss musst du immer und in vollem umfang zurückzahlen. allerdings kannst du mit der betreffenden behörde raten zahlung vereinbaren. ich selbst habe 10 jahre lang 50 euro/ monat gezahlt.
habe da mal eine kleine frage,
ich bin verheiratet und habe ein selbst gezeugtes kind von jetzt 1, 1/2 jahren,
meine frau brachte ihre tochter von jetzt 6 jahren mit in die ehe,
ich kümmer mich um sie als sei sie meine obwohl ich sie nie adoptiert habe.
frage wenn es zu trennung kommt muss ich für meine frau meinen sohn und auch für ihrer bzw unsere tochter zahlen?
ich habe einen nettoverdienst von ca 1400 Teuro
würde in der wohnung bleiben wenn wir uns trennen sie will dann raus sagte sie mal.
noch zahlen wir 450€ miete 80€ strom 200€ fahrkosten um zu arbeit zu kommen 50€ Internet und handy und 200€ lebensmittel.
1400€
-450€
-200€
-80€
-50€
-200€
-----
420€
diese 420€ ist das was ich im monat noch über habe muss ich dieses dann abdrücken als unterhalt?
mir bleibt dann ja noch nicht mal was um mal ins kino zu gehen oder so.
Danke schon mal für eure antworten
für das nichteigene kind brauchst du nicht zu zahlen. inwieweit ehegattenunterhalt in frage kommt müsste ein anwalt klären. generell bleibt dir als arbeitender mensch ein selbstbehalt von 900 bzw 1000 euro. kommt darauf an wo du wohnst.
ich komme aus M-V also im osten,
also heist das alles was sagen wir mal über 1000€ geht muss ich an sie abdrücken sehe ich das richtig,ja?
und von den 1000€ muss ich dann alles zahlen miete strom internet auto und fahrkosten also habe ich bis mein kleiner erwachsen ist kaum geld zu überleben, richtig?
ok da muss ich über weitere kinder nicht mehr lange nachdenken das war es denn wohl.
ich brauche mal ne Hilfe.
Ich habe heute vom Jobcenter einen Zahlungsbescheid über 225 Euro/Monat Unterhaltrückzahlung bekommen.
Mein Sohn ist im Oktober 2012 geboren, die Kindsmutter bezieht Hartz4. Wir leben nicht zusammen, ich habe allerdins ein Umgangsrecht.
Ich habe im Moment ein Einkommen von knapp 1300 Euro netto. Allerdings habe ich auch fixe Kosten von ca. 950 Euro (380 Euro Miete, 320 Euro Fahrzeugrate (benötige ich um meiner Arbeit nachzugehen), Handy, Versicherungen etc.) um täglich auf Arbeit zu fahren benötige ich im Monat ca. 150 Euro Benzinkosten.
Ich frage mich von was ich selbst leben soll.
mein vater hat eiren nettoverdienst iHv 5000€ (rund).
ich bin 21, meine eltern sind geschieden. ich bekomme eine ausbildungsvergütung iHv 1200€ (abzüglich werbungskosten und sonderausgaben verleiben 800€) und bin verheiratet und wir sind mit einer drei monate alten tochter gesegnet. meine frau bekommt demnach elterngeld iHv. 300€
nun die fragen:
1.) Wieviel unterhalt müsste er mir zaheln?
2.) Wieviel unterhalt müsste er für meine tochter zahlen?
über eine antwort wäre ich sehr dankbar
Wieso soll Dein Vater für Dich zahlen und für das Kind. Bist Du bescheuert, dann kommst Du noch mit 40 und sagts Dein Vater muss für Dich sorgen.
Meine EX verlangt auch von mir, ich bin geschieden habe zwei Kinder 11 und 9, zahle jeden Monat 800 Euro Unterhalt für die Kinder.
Meine Frau ist Ärztin, verdient aber nur ein Drittel von dem was ich habe.
Ich € 6.000 (netto), sie € 1.800 (netto), verlangt jetzt noch einen Aufstockungsunterhalt, wie krank, sie hat mit dem Kindergeld € 3000 (netto) recijt das nicht.
Ja mir bleiben € 5.200, aber ich habe auch ein Recht auf ein neues Leben, mit einer neuen Partnerin und vieleicht wieder Kinder, ich wollte die Trennung nicht, also muss sie schauen wie sie durch das Leben kommt.
Du hast ein Kind auf die Welt gesetzt, wieso soll dein vater dafür zahlenm wie Krank !!
ich habe da auch eine Frage. Die Mutter meine 5 Monate alten Tochter und ich haben uns getrennt. Wir waren davor nicht verheiratet und vor der Schwangerschaft hat die Mutter auch mehr Geld als ich verdient, so dass das Elterngeld dem Höchstsatz entspricht. Das ich für die Kleine zahlen muss und werde steht ausser Frage. Die Frage ist jedoch jetzt was muss ich für die Mutter an Unterhalt zahlen. Die Dauer ist auf max. 3 Jahre begrenzt, wo bei sie bereits im Sept. 13 wieder ins Arbeitsleben einsteigen wird.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
Der Vorredner hat also nicht Recht gesprochen.
Von wegen, weil sie nicht verheiratet war, kriegt sie keinen Unterhalt. Ich gehe mal davon aus, sie ist BLÖD wie die meisten Damen, meint es gut und lässt sich ausnützen und verlangt eh nichts.
an Deine EX- Partnerin brauchst du gar nichts zahlen,da Ihr nicht verheiratet wart. Bei Verheirateten gibt es den so genannten EHEGATTERUNTERHALT der richtet sich aber auch nach deinem Einkommen.
Habe ne frage was den Unterhalt angeht.
Mein Sohn lebt in Österreich Ich lebe in Brandenburg und bin in der Gastronomie tätig habe ein monatliches einkommen von circa 1000€ inkl. Trinkgeld was vom Gericht mit einberechnet wird (Was für mich ein Ding der Unmöglichkeit ist) Jetzt haben Sie mir Geschrieben das ich mit anspannen meiner Kräfte ein monatliches Mindestgehalt von 1500€ erreichen kann und diesen nachkommen muss.habe Jeden Monat um die 150€ gezahlt nun wurde es auf 238€ festgesetzt obwohl mein einkommen wesentlich niedriger liegt! Ich will ja Zahlen aber kann es nicht. Leider Zwingt mich das Gericht so viel zu Zahlen.Was kann Ich tun und was wären die Konsequenzen wenn Ich es nicht Zahle? Danke für die Hilfe
Wer kann mir helfen????? Wir sind jetzt seid kurzem Verheiratet und haben ein gemeinsames Kind (5 Monate) und ich habe noch einen Sohn (5 Jahre).
Mein Mann selber hat auch noch einen Sohn (4 Jahre). Er zahlt jeden Monat 225 Euro Unterhalt bei einem Netto Verdienst von 1.726,00 Euro.
Ich selber habe nur den Unterhalt für meinen ersten Sohn und das Kindergeld für beide Kinder.
Vom Amt bekommen wir kein Geld mehr. Heißt also er trägt alle Kosten wie Miete und Versorgung alleine.
Muss er dann trotzdem noch den ganzen Unterhalt zahlen ????
Danke schon mal für Antworten
mfg.
ich hätte da auch mal eine Frage zu der mir leider keine Suchmaschinen weiterhelfen konnte. Folgende situation: Die kindesmutter und ich sind mittlerweile seit über 6 Jahren getrennt waren nicht verheiratet. Bisher lebte meine mittlerweile 8 jährige Tochter bei Ihrer Oma (Mutter der kindesmutter) in Vollzeitpflege. Leider ist diese mit gerade mal 54 Jahren vor kurzem verstorben. Bis hier hin lief alles super. Ich habe meine kleine alle 3 Wochen übers Wochenende geholt und alles hatte seinen geregelten Ablauf. Nach tot der Oma wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die derzeit harz 4 beziehende Mutter übertragen. Da diese aber offenbar nicht in der Lage zu sein scheint den elterlichen Pflichten nachzukommen, hat die uroma (Mutter der verstorbenen) einen Anwalt beauftragt, der der Mutter das aufenthaltsbestimmungsrecht wieder entzieht. Gerichtstermin steht bereits an und es sprechen eig. Alle Fakten dafür, den Antrag auch zu befürworten. Nun meine eig. Frage. Ich möchte das Kind nicht schon wieder aus dem gewohnten Umfeld reißen. Ich selbst wohne knapp 70 km weit weg und möchte Sie daher eig. Auch nicht zu mir holen, dass Sie zumindest Ihren aktuellen Freundeskreis beibehalten kann. Zumal ich auch Vollzeit arbeite und mir eine Tagesmutter auch nicht leisten könnte. Falls Sie denn tatsächlich in eine pflegefamilie kommen sollte, gehe ich davon aus, dass die Kosten hierfür zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden würden? Wie gesagt, Sie bezieht Harz 4... Ich verdiene ungefähr 1600 netto. Mit wie viel Kosten muss ich Fall eines Gerichtsbeschlusses zur Vollzeitpflege rechnen? Derzeit bezahle ich knapp 300 Euro Unterhalt. Würde sich dieser Satz erheblich erhöhen? Müsste die kindesmutter einen ähnlich hohen Satz bezahlen, bzw. Wie würde dieser finanziert? Unterhaltsvorschuss? Vielen dank für eure Antworten.
Noch was in eigener Sache, versucht nicht ständig auf Kosten des Anderen Unterhaltspflichtigen zu leben und da ständig Schwierigkeiten zu bereiten, denn auch eine Mutter muß Unterhalt gegenüber dem Kind leisten und ist zudem verpflichtet, selbst arbeiten zu gehen. Außerdem muß auch eine Mutter gegenüber dem Vater ihre gesamten Einkünfte ( regelmäßige Einkünfte ) offen darlegen. Dies kann unter Umständen beim Unterhalt auch einen Rückschlag für die Mutter werden.
aber man muß sich ja als mann nicht völlig ausziehen lassen auch wir haben das recht wieder glücklich zu werden
Danke für die Antwort im voraus.
Ich habe mich vor etwa einem Jahr von meinem Mann getrennt. Ich war damals nicht berufstätig. Danach habe ich eine Arbeit angefangen und verdiene jetzt ca. 200 euro netto mehr als er. Wir haben 2 Kinder (3 und 7 Jahre) beide leben bei mir. Er zahlt für beide Unterhalt. Nun will er Trennungsunterhalt. steht ihm dieser zu?
Vielen Dank
goldkelchen
Deine Unterhaltszahlung kommt mir ohnehin sehr hoch vor! Ich zahle 270EUR bei einem Netto von 2.600EUR!
Grüße
hast du das mit deiner Ex ausgemacht oder berechnen lassen. Bist du auch aus Östereich ? Meine Ex hat sic vor vier Wochen von mit getrennt - möchte wissen was ihr bei meinem netto von ca 1740 zusteht?
ich habe zwei kinder im alter von 19 und 16 jahren und bin seit 1999 geschieden.
das ältere der kinder hat von 2006 bis 2010 bei mir gelebt und und ich habe keinen unterhalts ausgleich von meine exfrau bekommen.
zu dem haben wir in der zeit als meine tochter bei mir gelebt hat ein haus gebaut.
nun möchte meinen exfrau für unseren 16 jährigen sohn unterhalt.
kann ich den unter halt kürzen? oder muss ich das haus wieder verkaufen. mein sohn ist im ersten lehrjahr und hat ein kleines einkommen.
ich habe ein netto einkommen von ca.1700?
mit freundlichen grüßen
Dirk
Vielen dank im voraus
danke - dani
16-22% des Nettoeinkommens des Mannes abzüglich der Lehrlingsentschädigung (ev. 50%, wenn beide Elternteile ein Einkommen haben).
hier gibt es das KSÜ was die Schweiz als auc Österreich unterschrieben haben.
Das KSÜ reglet dass der Staat zuständig ist wo das Kind den gewöhnlichen Aufenthaltsort hat!
Die Frage stellt sich ob du mit dem Umzug nach Österreich einverstanden warst?
Wenn Nein würe hier sogar der Verdacht der Kindesentführung nach Haagerübereinkommen greifen. Also fakt da wo das Kind lebt nachdem Recht wird entschieden. Auch könnte hier dein Umgangsrecht mit deinem Kind eingeschränkt werden. In Österreich gilt das Motto "Mother first" das Wohl des Kindes ist nebensächlich und Gelichberechtigung ist nicht vorhanden