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Wie hoch sind die Alimente?

Unterhalt

Unterhalt -
Alimente - Unterhalt ausrechnen - (c) Tobias Kaltenbach - Fotolia.com

Unterhalt (Alimente) dient zur grundlegenden sozialen Absicherung von Personen und beruht darauf, dass sich die Mitglieder einer Familie finanziell und materiell gegenseitig unterstützen. Unterhaltspflichten entstehen aus vertraglichen Vereinbarungen oder werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Empfänger von Unterhalt

  • Kindesunterhalt (gegenüber Kindern)
  • Unterhalt gegenüber dem Partner
  • Elternunterhalt (gegenüber den Eltern)
  • Unterhalt sonstiger Familienmitglieder
  • Unterhalt für Personen, für die man erziehungsberechtigt ist oder die Obsorge innehat

Mit „Unterhalt“ meint man die Summe aller Unterhaltsleistungen aus Geldunterhalt (Barunterhalt), Naturunterhalt und Betreuungsunterhalt, während man den Begriff Alimente (aus dem französischen „Lebensmittel“) heute eigentlich nur mehr im Zusammenhang mit Geldunterhalt (Barunterhalt) verwendet.

Unterhalt in Deutschland

Familienunterhalt
Der Familienunterhalt in intakten Familien umfasst alles, was erforderlich ist, um die Haushaltskosten zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Dabei sind beide Ehepartner verpflichtet, dem Familienunterhalt beizutragen, wobei der haushaltsführende Teil normalerweise alleinig dadurch seine Unterhaltspflicht erfüllt. Wussten Sie, dass zum Familienunterhalt auch ein Taschengeldanspruch für persönliche Bedürfnisse dazu gehört? (rund 5-7% des Einkommens)

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Ist ein geschiedener Ehegatte außerstande einer Erwerbstätigkeit nachzukommen (oder es ist unzumutbar), hat dieser Anrecht auf Gewährung eines Unterhalts (Bedürftigkeit). Dies gilt nicht, soweit der andere Ehegatte leistungsunfähig ist. Zu den nachehelichen Unterhaltsarten zählen unter anderem der Betreuungsunterhalt, Unterhalt von Alters wegen, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechens, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt sowie der Unterhalt aus Gründen der Billigkeit. Von hoher Praxisrelevanz sind Unterhaltsansprüche wegen Kindesbetreuung sowie der Aufstockungsunterhalt.

Trennungsunterhalt
Wenn Ehegatten während einer aufrechten Ehe die eheliche Lebensgemeinschaft auflösen besteht ein Unterhaltsanspruch (Trennungsunterhalt). Dieser richtet sich stets nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter
Kann ein betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes wegen der Pflege und Erziehung des Kindes oder eine schwangere Mutter wegen der Schwangerschaft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, entstehen Unterhaltsansprüche. Dabei ist Erziehungsunterhalt mindestens bis zum dritten Lebensjahr zu leisten, später entscheidet die notwendige Einzelfallprüfung.

Kindesunterhalt
Im Gegensatz zu anderen Unterhaltsansprüchen ist der Kindesunterhalt weitgehend bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe der Unterhaltsleistungen wird in Unterhaltsrichtlinien und in den Düsseldorfer Tabellen angegeben und ständig aktualisiert. Die Düsseldorfer Tabellen unterscheiden nicht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.

Elternunterhalt
Die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entstehende rechtliche Verpflichtung von Unterhaltszahlungen an (Schwieger-)Eltern sorgt für die Sicherung deren Lebensbedarfs. In der Praxis stellt sich die Frage des Elternunterhalts meist, wenn ein oder beide Elternteile in ein Alten-  oder Pflegeheim untergebracht werden, insbesondere wenn die Pflegeversicherung nicht die gesamten Kosten deckt.

Unterhalt in Österreich

In Österreich sind die Unterhaltsverpflichtungen von Eltern bzw. Großeltern und deren Nachlassern gegenüber Kindern sowie der Unterhalt von Kindern für Ihre Eltern und Großeltern („verkehrte“ Unterhalt) im österreichischen Kindschaftsrecht (Teil des Familienrechts) geregelt.

Bei einer Ehe besteht eine gemeinsame Unterstützungspflicht, die den ehelichen Unterhalt inkludiert.

Im Falle einer Scheidung kann ein verschuldensabhängiger Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem ehemaligen Gatten entstehen, sofern keine andere einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird.

Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften können während des Zusammenlebens unter Umständen Unterhaltsansprüche entstehen, nach einer Trennung gibt es aber keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner.

Kindesunterhalt
§§ 140ff ABGB: „Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen.“

In der Praxis entscheidet das Gericht innerhalb von 16-22% des Nettoeinkommens eines jeden unterhaltspflichtigen Elternteiles bis zu einer „Luxusgrenze“, wobei für die genaue Bemessung das Kindesalter bestimmend  ist. Die Berechung des Kindesunterhaltes in Geld ist nur dann relevant, wenn das Kind aufgrund von Scheidung nicht bei beiden Elternteilen lebt oder weil das (erwachsene) Kind z.B. eine Schule (Uni) im Ausland besucht. 

Sonst umfassen die Unterhaltsleistungen Sachleistungen (Naturalunterhalt), sowie den Betreuungsunterhalt und das Taschengeld.

Kindesunterhalt bei oesterreich.gv.at

 


 

Unterhaltsrechner

Unterhalt (Alimente) in Deutschland online berechnen

rechner-unterhalt.de
unterhaltsrechner1

Auf dieser Website finden Sie einen Rechner zur Berechnung des Kindesunterhaltes für Minderjährige und für Volljährige sowie einen Rechner zur Berechnung des Trennungsunterhaltes.

stern.de-Unterhaltsrechner
unterhaltsrechner2

Hier bekommen Sie einen ersten Überblick über die finanziellen Aspekte einer Scheidung. Wie viel Geld gibt es überhaupt zu verteilen? Wer bekommt wie viel Unterhalt?

Unterhaltsrechner bei rechnr.de
Unterhaltsrechner3

Einfach das Nettoeinkommen des Geldunterhaltspflichtigen und das Alter der Kinder eingeben und anhand der Düsseldorfer Tabelle wird die monatliche Unterhaltszahlung ermittelt.

Unterhalt (Alimente) in Österreich online berechnen

scheidungen.at
unterhaltsrechner4

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Ansprüche frühere Ehepartner und unterhaltsberechtigter Kinder.

jugendwohlfahrt.at
unterhaltsrechner5

Bei der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt finden Sie auch einen Online-Unterhaltsrechner.

 


 

Praxisbeispiel aus Österreich

Kindesunterhalt bei einvernehmlicher Scheidung und 50:50 Kinderbetreuung (gemeinsame Obsorge)

Ein Wiener Bezirksgericht hat im Sommer 2010 bei gemeinsamer Obsorge und geteilter (50:50) Kindesbetreuung womöglich richtungweisend für andere Fälle entschieden. Egal, ob das Kind den Hauptwohnsitz bei der Mutter oder beim Vater inne hat, gilt:
Die Zeit wo das Kind bei der Mutter ist, ist der Vater dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Die Zeit wo das Kind beim Vater ist, ist die Mutter dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Wenn jetzt beide Elternteile in etwa ein gleich hohes Einkommen haben und beide gleich viel Zeit in die Kindesbetreuung investieren, heben sich die wechselseitigen Unterhaltszahlungen auf, es muss also kein Geld fließen.
Generell gilt, dass Unterhaltszahlungen nur geprüft werden, wenn sich ein Teil über ausstehende Forderungen beschwert.

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Kommentare
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  von Kindesunterhalt wenn neu Verheiratet am 29.01.2016 21:56
Hallo zusammen,
ich bräuchte da mal rat....
Mein Mann und ich haben ein gemeinsamen Sohn (5 Jahre), Mein Mann hat meine Tochter (14 Jahre) Adoptiert.
Er hat einen Sohn aus erster Ehe (bald 12 Jahre)
Jetzt meine Frage:
Wie wird da der Unterhalt für das Kind aus erster Ehe berechnet?
Er hat ein Nettoeinkommen von 2400€
er ist ja für unseren gemeinsamen Sohn und für die Adoptierte Tochter auch Unterhaltsverpflichtet. Und in gewissermaßen für mich auch.
Kann mir die Rechnung jemand erklären? Hat da jemand Ahnung
Antworten
  von Sascha am 17.10.2015 03:21
Hallo zusammen,

Hab eine Frage zum Unterhalt. Ich habe mit meiner Ex(nicht verheiratet) eine Tochter (15) bin mit meiner jetzigen Frau Verheiratet und haben einen Sohn (9mon.) Ich habe die möglichkeit auf eine Festeinstellung mit Mon. Gehalt von 2300,00€+ Netto ca. ca.1800,00€. Jetzt kommts. Meine Tochter lebt bei Großeltern ihre Mutter ist wohl selbständig, was muss ich an Unterhalt zahlen? Das Kindergeld bekommen die Großeltern.

Vielen Dank für eure hilfe!11
Antworten
  von Planlos am 07.08.2015 13:06
Liebe Gemeinschaft und Leidensgenossen,

kann bitte jemand helfen?

Situation:
Ich Deutscher - wohnhaft in Deutschland (2500 EUR netto - sonst habe ich nichts), 2 Kinder 5+7 J. die allerdings bei meiner Ex (Bulgarin) in der Schweiz leben. Scheidung läuft, Deutsches Gericht ist zuständig, wird aber voraussichtlich wohl schweizer Recht angwandt.

Ex hat ne Wohnung in Spanien, verdient in der CH ca 800 CHF und bekommt dort auch noch (trotz Wohnung) Sozialhilfe, will sich aber sonst mit allen Mitteln mittellos darstellen.

Brisante Fragen:
Wieviel Kindsunterhalt müsste ich nach der Scheidung wohl in die Schweiz zahlen?
Muss ich für meine Ex ebenfalls Unterhalt zahlen, sie sagt sie müsste in der CH erst arbeiten wenn das jüngste Kind 10 ist?

Ich danke euch!
Gruss, der Planlose...
... der sich darauf freut bald frei zu sein! Wie auch immer, denn es gibt schon schlimme Geschöpfe auf dieser Welt...
Antworten
   von Mike am 23.09.2015 13:31
 Hallo Planlos,
Der Unterhalt unterliegt der Rechtsprechung des Landes, in dem die Kinder leben.
Lebt der Unterhaltspflichtige selbst in einem anderen Land, werden aber bezüglich seines "unterhaltsrelevanten Einkommens" die Lebenshaltungskosten seinen Aufenthaltslandes berücksichtigt. Ob du nun für deine Ex zahlen mußt , kann ich dir leider nicht sagen , falls ja würde aber ihr Einkommen angerechnet , sie muß genau wie du ihr Vermögen , Einkommen usw. offen legen .
Ein Anwalt könnte hilfreich sein, um Unterhaltsforderungen auf ihre Korrektheit zu prüfen und ggf. zu widersprechen...
 Antworten
  von Teufelin am 09.04.2015 19:45
Ich habe eine Frage und gleichzeitig Interesse auf die Antwort bzw Hilfe.
Ein guter Freund von mir hat sich von seiner Freudin getrennt und haben eine 8 jährige Tochter gemeinsam. Sie verlangt von ihm jetzt mehr Unterhalt 364€. Nur er Besitz ein Haus und soll laut Anwalt die Unterhaltsforderung bezahlen. Er soll laut Anwalt entweder ein teil seines Hauses Untervermieten oder sich was anderes einfallen lassen.
Jetzt meine Frage, darf die ex drauf pochen das sie 364€ unterhalt bekommt für die gemeinsame Tochter oder nicht?
Er bezahlt jeden Monat unterhalt, nur ich weiß nicht in welcher Höhe. Aber das ist ja nebensache.
würde mich auch eine rasche antwort freuen
Antworten
   von Tina am 23.09.2015 13:46
 Hallo Teufelin,

Die Düsseldorfer Tabelle wird immer wieder aktualisert demnach hat die Ex deines Freundes ab dem 1.8.2015 leider tatsächlich Anspruch auf die 364,-Euro und zwar gilt dies für Kinder von 7-12 Jahren , dann erhöht sich die Unterhaltszahlung erneut .
http://www.lto.de/juristen/muster-dokumente/familienrecht/duesseldorfer-tabelle/#unterhaltszahlungen
 Antworten
   von Max am 10.04.2015 11:50
 Nein.
Die Unterhaltszahlungen werden u.a. nach einem % Anteil des Einkommens berechnet. Wie man zu Einkommen kommt, kann aber nicht aufgezwungen werden. Mieteinkünfte werden - so glaube ich - zum Einkommen dazu addiert.
 Antworten
   von Tna am 23.09.2015 13:51
 Das die Unterhaltszahlung dem Einkommen angepasst werden kann ist schon richtig , doch das Haus wird als Vermögen angerechnet , somit wäre es im Extrem Fall sogar Pfändbar .
 Antworten
   von Tina am 23.09.2015 14:00
 Hier gibt es Hilfe zum Thema Unterhalt

www. isuv.online.de
 Antworten
   von Tina am 23.09.2015 14:02
 https://www.isuv-online.de/?page_id=4
 Antworten
   von Teufelin am 10.04.2015 20:50
 Danke für die Antwort, so sehe ich das nämlich auch.
 Antworten
  von Rene´ am 16.03.2015 20:23
Hallo
ich hab eine frage! Ich habe ein Sohn der 16 Jahre ist aus erster Ehe bin geschieden von meiner Exfrau . Bin neu Verheiratet und habe 2 kleine Kinder im alter von 4 Jahre und 2 Jahre meine jetzige Frau ist nicht arbeiten möchte gerne . Muss meine Frau auch für mein ersten Sohn Unterhalt zahlen?
Antworten
  von am 02.12.2014 13:45
Hallo zusammen!Ich habe eine Frage,bin mit meinem ex Mann in Juli geschieden dieses Jahr,er muss überweißen 500 Euro für unsere Kind.Jetzt ist er wieder zu uns gezogen,und wir leben zusammen.Muss er trotzdem die 500 Euro bezahlen? Er sagt ´´nein´´ .
Vielen Dank
Anna
Antworten
  von David am 16.08.2014 16:42
Hallo,

Ich hab da ein Frage. Meine Ex lebt mit unserem gemeinsamen Sohn 540Km weg von mir. Ist für mich also ein riesen Finanzieller aufwand um ihn zu sehen. Hinzu kommen für die Zeit wo ich da bin Unterbringungskosten für mich. Bekomme jedes Jahr ne Unterhaltsberechnung vom Amt was sie immer ansteuert. Ich Zahle 100%. Könnte ich bei erneuter Prüfung einen Teil der Fahrkosten angeben bei einer erneuten Prüfung vom Jugendamt?

Vielen Dank
Antworten
  von Miriam am 06.03.2014 11:10
Hallo,
Ich habe eine Frage an euch,
und zwar mein Freund hat einen 2 jährigen Sohn, und hat ein Nettoeinkommen von 1200 euro, müssen aber noch alles bezahlen, Sein Sohn kommt jedes Wochenende zu uns und wir müssen ihn noch alles kaufen da seine Mutter lieber das Geld fürs Fortgehen nimmt,

Jetzt wollte ich einmal fragen wie viel sie verlangen darf (Alimente), sie droht uns nämlich immer wieder mit Alimente Erhöhung

PS: Sie ist noch in Karenz, war aber noch nie richtig arbeiten
Antworten
  von Heiko am 14.11.2013 17:26
hi alle zusammen,

meine Frage ist eigentlich ganz einfach, was steht meiner ex Frau alles für unseren Sohn (lebt bei ihr) zu?

ich bekomme ca. 2160€ netto, davon gehen dann noch ca. 360€ für meine Privatinsolvenz ab und ich zahle ihr 291€ Unterhalt und 10€ Taschengeld im Monat. Mein Arbeitsweg beträgt ca. 86 km eine Tour.

welche Ansprüche hat sie noch? Der kleine soll jetzt in die Nachmittagsbetreung, da sie arbeiten geht, diese soll 219€ kosten, wieviel muss ich dazu zahlen.

Mein Geld reicht eh kaum bis zum Monatsende, da ich ja auch Miete und Versicherungen und so bezahlen muss und halt der Arbeitsweg.

Wie viel sie genau verdient kann ich leider nicht sagen aber 1100 - 1300€ hat sie glaub ich.

Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen, danke schon mal an alle.

Gruß Heiko
Antworten
   von Heiko am 14.11.2013 18:30
 Achso eine Weiterbildung besuche ich auch noch, die mich Monatlich 161,50€ kostet plus 110 km Fahrweg eine Tour.
 Antworten
  von pandi am 30.09.2013 14:28
Hallo zusammen !
Ich habe von einer Kollegin gehört, dass in Österreich, beide Eltern dazu verpflichtet sind Unterhalt zu bezahlen. Meine Mutter ist aber seit 1986 arbeitsunfähig ( Schlaganfall) und Frühpensionistin. Das heißt sie war bis heute nicht in der Lage, einen Betrag zu Zahlen.
Ich habe dann von einer Freundin gehört, dass in so einem Fall ( Wenn der eine Elternteil nicht dazu fähig war/ist), der Staat die Unterhaltszahlung, des Kindes übernehmen müsste, bzw. übernehmen hätte sollen.
Stimmt das ? Kann ich dieses Geld zurückfordern ??

Freu mich auf eure Antworten !! Lg
Antworten
  von Claudi am 30.07.2013 09:09
hallo ich habe eine frage ich verdiene netto 540euro und mein Ex verdient netto 1794,91 euro. wie haben einen gemeinsamen sohn von 16monaten und haben in einer gemeinsamen wohnung 1jahr und 8monate zusammen gelebt es folgte eine trennung was muss er an unterhalt fürs kind zahlen und muss er an mich auch unterhalt zahlen (nicht verheiratet)
Antworten
  von O.Zini. am 29.07.2013 14:16
Hallo zusammen
Hab da mal eine Frage
Ich war gesamt drei Jahre Verheiratet und jetzt seit ca. 9 Monaten getrennt Lebend
Noch nicht Geschieden läuft aber
meine Ex hat seit Oktober 2012 einen Neuen der ist da Eingezogen es sind keine Kinder vorhanden
Muss ich da was an Unterhalt zahlen? ?
Die geht Arbeiten und der neue geht auch Arbeiten muss glaube ich aber Unterhalt zahlen der war auch Verheiratet ein Sohn hat der
Hat da jemand Ahnung?

Antworten
  von sally am 19.07.2013 08:17
hey,

vielleicht könnt ihr mir ja helfen, mein ex ( nicht verheiratet) und ich haben 2 gemeinsame Kinder, er wurde damals per versäuminsurteil zum Mindestunterhalt 100% verurteilt.... jetzt lebt er mit neuer partnerin (auch nicht verheiratet) zusammen und sie haben ein gemeinsames kind...

wie wirkt sich da der unterhalt aus.... muss er das urteil vor zahlungsminderung abändern lassen oder kann er das einfach so machen..... danke für eure hilfe
Antworten
  von hupe am 05.07.2013 13:21
hallo männers und hoffentlich auch mädels , habe hier auch mal was : ich bin geschieden ,mein sohn der jetzt 18 wird und noch bis 2014 sein abi macht wohnt bei seiner mutter ! sie hat einen job wo sie ca.800 euro verdient ich habe 1920 ( alles netto ) meine ex-frau stockt mit hartz IV auf ( ca 150 euro ) jetzt meine frage : wieviel muss ich an unterhalt zahlen ? ( zahle z.Z 450 euro ) ich selbst zahle 460 euro miete und muss auch noch raten für einen kredi.abzahlen ( ca 310 € wird das überhaupt berücksichtigt ? ) danke an alle !
Antworten
   von tanja am 28.07.2013 20:38
 hallo hupe.....

es werden deine persönlichen schulden z.b. der kredit mit in der berechnung berücksichtigt.

ach und es hat sich viel geändert in der tabelle. du hast ein selbsbehalt von 1000 € zu verfügung.
 Antworten
   von hupe am 08.08.2013 17:53
 liebe tanja ich danke dir für die info :-)
 Antworten
  von matze am 20.06.2013 21:15
hallo

ich verdiene 1350 €

Meine Ex hat bereits ein Kind von einem anderen Mann, bezieht Hartz IV und ist nun von mir schwanger

Wir waren nicht verheiratet

Wie viel muss ich bezahlen?
Antworten
   von matze am 20.06.2013 21:17
 ich meine damit sowohl gedl für das kind als auch für die frau
 Antworten
   von HePla am 12.11.2013 11:47
 in Deutschland: 350 € (alles über den Selbstbehalt von 1000 €) bis das Kind 3 ist.
 Antworten
  von franki am 24.05.2013 10:43
hallo,es is so ich hab brutto 1600 euro,netto 1080 euro,ich zahle freiwillig 300 euro monatlich fur meine kinder ,ich hab 2 robin 10 und lorena 7 aber oficial was sagt damit der jugendamt?soll ich so viel zahlen?
Antworten
  von Guido am 30.03.2013 12:59
Salut,
auch ich hätte mal eine Frage,
ich habe eine Tochter (8) und einen Sohn (5). Ich verdiene 2300 Euro monatlich. Meine Ex im Moment ca.890Euro,da sie im Moment nur 2Tage in der Woche arbeitet. Laut Düsseldorfer Tabelle muss ich 750 Euro zahlen.. Wenn meine Ex wieder mehr Geld verdient , muss ich diese 750Euro weiterhin bezahlen oder wird der Betrag niedriger?
Danke
Antworten
   von am 15.05.2013 17:57
 ja, bleibt bei 750 Euro
 Antworten
  von Chris am 25.03.2013 08:59
Hi

mich würde interessieren was ich an unterhalt für meine zwei kinder zahlen muss.

Verdiene 1200€ netto , 1 kind ist 5jahre alt und das zweite ist 3jahre alt. bei dem dreijährigen habe ich erst jetzt die vaterschaft anerkannt da ich davon nichts wusste(ist mit einer zweiten Frau) Muss ich dort rückwirkend dort auch zahlen wenn die Mutter sich unterhaltsvorschuss geholt hat???

Gruss
Antworten
   von Markus am 28.05.2013 20:33
 Hallo chris,

Unterhaltsvorschuss musst du immer und in vollem umfang zurückzahlen. allerdings kannst du mit der betreffenden behörde raten zahlung vereinbaren. ich selbst habe 10 jahre lang 50 euro/ monat gezahlt.
 Antworten
  von marco am 20.03.2013 10:28
moin moin,

habe da mal eine kleine frage,
ich bin verheiratet und habe ein selbst gezeugtes kind von jetzt 1, 1/2 jahren,
meine frau brachte ihre tochter von jetzt 6 jahren mit in die ehe,
ich kümmer mich um sie als sei sie meine obwohl ich sie nie adoptiert habe.

frage wenn es zu trennung kommt muss ich für meine frau meinen sohn und auch für ihrer bzw unsere tochter zahlen?

ich habe einen nettoverdienst von ca 1400 Teuro
würde in der wohnung bleiben wenn wir uns trennen sie will dann raus sagte sie mal.

noch zahlen wir 450€ miete 80€ strom 200€ fahrkosten um zu arbeit zu kommen 50€ Internet und handy und 200€ lebensmittel.

1400€
-450€
-200€
-80€
-50€
-200€
-----
420€

diese 420€ ist das was ich im monat noch über habe muss ich dieses dann abdrücken als unterhalt?

mir bleibt dann ja noch nicht mal was um mal ins kino zu gehen oder so.

Danke schon mal für eure antworten
Antworten
   von Markus am 28.05.2013 20:36
 Hallo marco,

für das nichteigene kind brauchst du nicht zu zahlen. inwieweit ehegattenunterhalt in frage kommt müsste ein anwalt klären. generell bleibt dir als arbeitender mensch ein selbstbehalt von 900 bzw 1000 euro. kommt darauf an wo du wohnst.
 Antworten
   von marco am 14.06.2013 14:30
 danke dir markus,

ich komme aus M-V also im osten,

also heist das alles was sagen wir mal über 1000€ geht muss ich an sie abdrücken sehe ich das richtig,ja?

und von den 1000€ muss ich dann alles zahlen miete strom internet auto und fahrkosten also habe ich bis mein kleiner erwachsen ist kaum geld zu überleben, richtig?

ok da muss ich über weitere kinder nicht mehr lange nachdenken das war es denn wohl.
 Antworten
  von basti am 15.03.2013 13:50
Hallo,

ich brauche mal ne Hilfe.
Ich habe heute vom Jobcenter einen Zahlungsbescheid über 225 Euro/Monat Unterhaltrückzahlung bekommen.
Mein Sohn ist im Oktober 2012 geboren, die Kindsmutter bezieht Hartz4. Wir leben nicht zusammen, ich habe allerdins ein Umgangsrecht.
Ich habe im Moment ein Einkommen von knapp 1300 Euro netto. Allerdings habe ich auch fixe Kosten von ca. 950 Euro (380 Euro Miete, 320 Euro Fahrzeugrate (benötige ich um meiner Arbeit nachzugehen), Handy, Versicherungen etc.) um täglich auf Arbeit zu fahren benötige ich im Monat ca. 150 Euro Benzinkosten.
Ich frage mich von was ich selbst leben soll.
Antworten
   von Hans am 16.03.2013 13:46
 Hallo Basti, klingt komisch - ich gehe davon aus, es handelt sich um Rükzahlungen an das Jobcenter wegen unterhaltsanspruch deiner Ex. Bin in der gleichen Situation: ich gehe arbeiten, meine Ex bekommt hartz4 und wir haben zusammen ein Kind und ich habe heute meinen Brief bekommen mit Rückzahlung an Jobcenter. Das JC hat erst einmal das Geld vorgestreckt und holt es sich nun von dir. Die haben bei mir allerdings einen Fehler gemacht, ich sollte rückwirkend bis Dezember zahlen - habe es abgelehnt und gesagt, ich zahle rückwirkend bis zum Februar, weil ich da erst vom JC informiert wurde. Das JC hat eingewilligt. Nun zu deiner Kohle: bei 1300 EUR netto müsstest du doch nicht mehr für unterhalt an deine Ex aufkommen? Wenn ich allein den Kindesunterhalt abziehe (225 EUR), dann bist du doch schon unter dem selbstbehalt von 1100 EUR?
 Antworten
  von Vuk am 12.01.2013 17:15
hallo,
mein vater hat eiren nettoverdienst iHv 5000€ (rund).
ich bin 21, meine eltern sind geschieden. ich bekomme eine ausbildungsvergütung iHv 1200€ (abzüglich werbungskosten und sonderausgaben verleiben 800€) und bin verheiratet und wir sind mit einer drei monate alten tochter gesegnet. meine frau bekommt demnach elterngeld iHv. 300€

nun die fragen:
1.) Wieviel unterhalt müsste er mir zaheln?
2.) Wieviel unterhalt müsste er für meine tochter zahlen?

über eine antwort wäre ich sehr dankbar
Antworten
   von simon am 17.01.2013 10:42
 Sag mal für wie blöd hälst Du Dein Vater, Du bis 21, bist verheiratet, hast ein Kind, hast einen eignen Hausstand.
Wieso soll Dein Vater für Dich zahlen und für das Kind. Bist Du bescheuert, dann kommst Du noch mit 40 und sagts Dein Vater muss für Dich sorgen.

Meine EX verlangt auch von mir, ich bin geschieden habe zwei Kinder 11 und 9, zahle jeden Monat 800 Euro Unterhalt für die Kinder.
Meine Frau ist Ärztin, verdient aber nur ein Drittel von dem was ich habe.
Ich € 6.000 (netto), sie € 1.800 (netto), verlangt jetzt noch einen Aufstockungsunterhalt, wie krank, sie hat mit dem Kindergeld € 3000 (netto) recijt das nicht.
Ja mir bleiben € 5.200, aber ich habe auch ein Recht auf ein neues Leben, mit einer neuen Partnerin und vieleicht wieder Kinder, ich wollte die Trennung nicht, also muss sie schauen wie sie durch das Leben kommt.

Du hast ein Kind auf die Welt gesetzt, wieso soll dein vater dafür zahlenm wie Krank !!
 Antworten
  von Unknow Soldier am 30.12.2012 00:06
Guten Abend in die Runde,

ich habe da auch eine Frage. Die Mutter meine 5 Monate alten Tochter und ich haben uns getrennt. Wir waren davor nicht verheiratet und vor der Schwangerschaft hat die Mutter auch mehr Geld als ich verdient, so dass das Elterngeld dem Höchstsatz entspricht. Das ich für die Kleine zahlen muss und werde steht ausser Frage. Die Frage ist jedoch jetzt was muss ich für die Mutter an Unterhalt zahlen. Die Dauer ist auf max. 3 Jahre begrenzt, wo bei sie bereits im Sept. 13 wieder ins Arbeitsleben einsteigen wird.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus!
Antworten
   von munichangelika am 19.05.2014 02:03
 Die ersten drei Lebensjahre, wenn die Dame nciht arbeiten gehen sollte/könnte muss sie Unterhalt erhalten. Wie soll man denn das Kind in die Bluse schieben, beim Tippen im Büro, oder was; oder hast du die Kinder gezeugt, damit sie an Fremde abgegeben werden sollen ein Leben lang und die Mutter nicht achten?
Der Vorredner hat also nicht Recht gesprochen.
Von wegen, weil sie nicht verheiratet war, kriegt sie keinen Unterhalt. Ich gehe mal davon aus, sie ist BLÖD wie die meisten Damen, meint es gut und lässt sich ausnützen und verlangt eh nichts.
 Antworten
   von am 03.01.2013 13:23
 Hallo,
an Deine EX- Partnerin brauchst du gar nichts zahlen,da Ihr nicht verheiratet wart. Bei Verheirateten gibt es den so genannten EHEGATTERUNTERHALT der richtet sich aber auch nach deinem Einkommen.
 Antworten
  von Manuel84 am 27.11.2012 10:02
Hallo,

Habe ne frage was den Unterhalt angeht.
Mein Sohn lebt in Österreich Ich lebe in Brandenburg und bin in der Gastronomie tätig habe ein monatliches einkommen von circa 1000€ inkl. Trinkgeld was vom Gericht mit einberechnet wird (Was für mich ein Ding der Unmöglichkeit ist) Jetzt haben Sie mir Geschrieben das ich mit anspannen meiner Kräfte ein monatliches Mindestgehalt von 1500€ erreichen kann und diesen nachkommen muss.habe Jeden Monat um die 150€ gezahlt nun wurde es auf 238€ festgesetzt obwohl mein einkommen wesentlich niedriger liegt! Ich will ja Zahlen aber kann es nicht. Leider Zwingt mich das Gericht so viel zu Zahlen.Was kann Ich tun und was wären die Konsequenzen wenn Ich es nicht Zahle? Danke für die Hilfe
Antworten
  von Ninchen85 am 18.10.2012 11:13
Hey

Wer kann mir helfen????? Wir sind jetzt seid kurzem Verheiratet und haben ein gemeinsames Kind (5 Monate) und ich habe noch einen Sohn (5 Jahre).
Mein Mann selber hat auch noch einen Sohn (4 Jahre). Er zahlt jeden Monat 225 Euro Unterhalt bei einem Netto Verdienst von 1.726,00 Euro.
Ich selber habe nur den Unterhalt für meinen ersten Sohn und das Kindergeld für beide Kinder.
Vom Amt bekommen wir kein Geld mehr. Heißt also er trägt alle Kosten wie Miete und Versorgung alleine.

Muss er dann trotzdem noch den ganzen Unterhalt zahlen ????

Danke schon mal für Antworten
Antworten
   von Hörnchen am 20.05.2013 23:24
 Natürlich!
 Antworten
  von daniel am 28.07.2012 13:30
Hallo, ich hab ein Nettoeinkommen von 1.200.- ?. Unser Kind ist 4 Monate alt. Wieviel muss ich jetzt an Unterhalt zahlen. Meine damalige Partnerin ist Teilzeitbeschäftigt und jetzt halt in Elternzeit. Wird ihr Einkommen von damals oder das Elterngeld auch berücksichtigt oder bleibt es außen vor?
Antworten
   von XY am 24.10.2012 20:28
 225 euro... mfg
 Antworten
   von Blint am 19.12.2012 15:09
 Falls du nicht mehr mit deiner damaligen Partnerin wirtschaftest, also keine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, liegt der Kindesunterhalt lt Düsseldorfer Tabelle bei 317,- €. Wenn du 225,- € zahlen müsstest, würde das Kindergeld bei dir zur Hälfte angerechnet werden... nun ist aber in den meisten Fällen so, dass das Kindergeld i. d. R. dem Unterhaltsempfänger in voller Höhe gezahlt wird. Sprich 184,- €. Wenn du nun 225,- € zahlen müsstest würde ich die Hälfte des Kindergeldes per Gericht verlangen. Sonst würdest du ja mehr zahlen als du lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen müsstest. (317,- € - 184,- € KG = 133,- €) und nicht (317,- € - 92,- € = 225,- €). Wenn du die Hälfte Kindergeld noch dazu bezahlen musst und deine damalige Partnerin das volle Kindergeld bekommt, hat sie die Hälfte des Kindergeldes von Oben. Und dagegen würde ich klagen, schon alleine weil es die Richtlinien der vom Gericht verwendeten Düsseldorfer Tabelle erheblich übersteigt und deine Ex das Geld sozusagen für Frisör, Kino und Party hätte. Oder glaubst du ehrlich das ein Kleinkind einen Bedarf von 409,- € hätte, wenn selbst nur ein Hartz IV Empfänger (der noch Strom, Versicherung etc. pp. selber tragen muss und auch ein beachtlich größeres Volumen an Nahrungsmittel benötigt) nur 374,- € zu Verfügung hat oO? La la lass dich nicht verarschen, vorallem nicht vom Weib^^. Unterhaltsrecht ist btw. auch immer Privatrecht und die Düsseldorfer Tabelle stellt auch immer eine Richtlinie da und keine Gesetzeskraft.

mfg.
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  von moi83 am 03.03.2012 15:17
Hallo Zusammen,

ich hätte da auch mal eine Frage zu der mir leider keine Suchmaschinen weiterhelfen konnte. Folgende situation: Die kindesmutter und ich sind mittlerweile seit über 6 Jahren getrennt waren nicht verheiratet. Bisher lebte meine mittlerweile 8 jährige Tochter bei Ihrer Oma (Mutter der kindesmutter) in Vollzeitpflege. Leider ist diese mit gerade mal 54 Jahren vor kurzem verstorben. Bis hier hin lief alles super. Ich habe meine kleine alle 3 Wochen übers Wochenende geholt und alles hatte seinen geregelten Ablauf. Nach tot der Oma wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die derzeit harz 4 beziehende Mutter übertragen. Da diese aber offenbar nicht in der Lage zu sein scheint den elterlichen Pflichten nachzukommen, hat die uroma (Mutter der verstorbenen) einen Anwalt beauftragt, der der Mutter das aufenthaltsbestimmungsrecht wieder entzieht. Gerichtstermin steht bereits an und es sprechen eig. Alle Fakten dafür, den Antrag auch zu befürworten. Nun meine eig. Frage. Ich möchte das Kind nicht schon wieder aus dem gewohnten Umfeld reißen. Ich selbst wohne knapp 70 km weit weg und möchte Sie daher eig. Auch nicht zu mir holen, dass Sie zumindest Ihren aktuellen Freundeskreis beibehalten kann. Zumal ich auch Vollzeit arbeite und mir eine Tagesmutter auch nicht leisten könnte. Falls Sie denn tatsächlich in eine pflegefamilie kommen sollte, gehe ich davon aus, dass die Kosten hierfür zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden würden? Wie gesagt, Sie bezieht Harz 4... Ich verdiene ungefähr 1600 netto. Mit wie viel Kosten muss ich Fall eines Gerichtsbeschlusses zur Vollzeitpflege rechnen? Derzeit bezahle ich knapp 300 Euro Unterhalt. Würde sich dieser Satz erheblich erhöhen? Müsste die kindesmutter einen ähnlich hohen Satz bezahlen, bzw. Wie würde dieser finanziert? Unterhaltsvorschuss? Vielen dank für eure Antworten.
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   von olaf am 03.02.2013 13:44
 krank!!! ich kann da nur sagen krank. und sowas ist ein elternteil
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   von Hörnchen am 20.05.2013 23:27
 Ich fasse es nicht!Ohne Worte......und sowas nennt sich Vater.
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   von Montana am 26.08.2012 04:00
 Du bist doch das allerletzte. Du würdest eher zulassen das dein Kind zu einer Pflegefamilie kommt als sie zu dir zu nehmen? Zahlst 300 Euro Unterhalt und bist nicht im Stande eine Kita zu bezahlen? Das du dich nicht schämst. Das Jugendamt übernimmt bei alleinerziehenden einen Teil der Kitagebühr und da du ja 300 Euro sowieso jeden Monat an Unterhalt zahlst, dürfte das kein Problem sein. Aber wahrscheinlich möchtest du lieber nur Teilzeit-Papa sein und keine große Verantwortung übernehmen bzw. dein "Junggesellen"-Leben führen. Deine Tochter tut mir leid. Wie gesagt, du solltest dich schämen.
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   von hmm am 05.10.2012 22:09
 warum Kita, das Mädl is 8 Jahre... also wäre es ein schulwechsel, nur als kleiner tipp
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  von Mandy am 17.02.2012 19:36
Hallo ich habe da mal eine frage mein Ex freund meinte er müßte weniger unterhalt zahlen !Er sagte er hätte 1050Euro netto plus 150euro Auslöse !also sprich 1200euro netto !jetz meine Frage zählt die Auslöse mit zur Unterhaltsberechnung !!Wer kann mir weiter helfen!!!Was müßte er eigentlich zahlen...
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   von am 24.06.2012 14:38
 Auslösen und Überstunden sowie Schichtzulagen werden nicht einberechnet, da diese Gelder keine geregelten Einkünfte sind und somit auch nicht im Arbeitsvertrag sprich Grundgehalt angegeben und eingerechnt sind. Tja, sorry, da hast du leider pech. Außerdem muß er dir darüber sogar noch nicht einmal eine Ansage machen. Viele Grüße

Noch was in eigener Sache, versucht nicht ständig auf Kosten des Anderen Unterhaltspflichtigen zu leben und da ständig Schwierigkeiten zu bereiten, denn auch eine Mutter muß Unterhalt gegenüber dem Kind leisten und ist zudem verpflichtet, selbst arbeiten zu gehen. Außerdem muß auch eine Mutter gegenüber dem Vater ihre gesamten Einkünfte ( regelmäßige Einkünfte ) offen darlegen. Dies kann unter Umständen beim Unterhalt auch einen Rückschlag für die Mutter werden.
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   von Montana am 26.08.2012 04:03
 Hier geht es doch nicht darum auf Kosten anderer zu leben sondern zu seiner Verantwortung zu stehen. Das Geld ist für das Kind und nicht für die Mutter...tztztzt
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   von shakal am 28.10.2012 09:05
 und für dich gibts nur weiß meinste die väter haben keinelust bzw. verantwortung den kindern gegenüber
aber man muß sich ja als mann nicht völlig ausziehen lassen auch wir haben das recht wieder glücklich zu werden
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   von Ralf am 12.08.2012 07:46
 Hallo an vom 24.06.2012, du hast geschrieben, das Überstunden und Schichtzulage bzw Löse nicht zum Nettoeinkommen dazu zählen. Gilt das nur für Österreich oder auch für Deutschland. Unser Jugendamt rechnet alles mit rein. Und wie meinst du das , er muss dir nicht mal eine Ansage machen? In welcher Hinsicht?

Danke für die Antwort im voraus.
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  von Iwona Zemanek am 07.02.2012 12:33
ich wochne in Polen mein ex mann ist ein osterreicher und seit einem jahr bezaht er die alimente fur unsere tochter nicht die tochter ist in Osterreich geboren die scheidung war auch in Osterreich was soll ich jetzt machen?
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   von T.S. .... am 24.06.2012 14:43
 Du mußt eine Klage beim Gericht in dem Wohnort in Österreich einreichen, wo er lebt. Sollte dies alles nichts werden, dann mußt du über den Europäischen Gerichtshof gehen, da polen wie auch Österreich in der EU sind und diesem Gericht unterliegen...
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  von am 30.01.2012 21:40
Hallo, wer kann mir helfen, meine beiden Kinder 12 und 17 leben seit unserer Scheidung bei Ihrem Vater. Der Unterhalt wurde von mir immer pünklich überwiesen! Jetzt bekam ich eine Mitteilung von meinem Mann dass der Kindesunterhalt seit 2010 erhöht wurde und ich soll nun die letzten zwei Jahre die Diverenz bezahlen. Gibt es da so etwas wie bei Rechnungen ein Verjährung? Oder bin ich dazu verpflichtet die Nachzahlung zu leisten?
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  von goldkelchen am 13.01.2012 02:13
Hallo,
Ich habe mich vor etwa einem Jahr von meinem Mann getrennt. Ich war damals nicht berufstätig. Danach habe ich eine Arbeit angefangen und verdiene jetzt ca. 200 euro netto mehr als er. Wir haben 2 Kinder (3 und 7 Jahre) beide leben bei mir. Er zahlt für beide Unterhalt. Nun will er Trennungsunterhalt. steht ihm dieser zu?

Vielen Dank
goldkelchen
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  von manuel am 08.01.2012 20:17
hallo, hab da mal ne frage und hoffe es kennt sich jemand aus . ich zahle 320 eur unterhalt für mein sohn habe 1500 eur netto und lebe mit meiner neuen partnerin zusammen und bekommen jetzt nachwuchs muss ich dann immer noch das gleiche bezahlen. oder wird das weniger
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   von schnutschen85 am 17.01.2012 12:10
 hallo manuel mit der geburt deines nachwuchses muss du eine neuberechnung für den unterhalt machen. damit haben wir nähmlich auch grad zu tun
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   von Silversurfer am 15.01.2012 12:24
 Hallo Manuel,

Deine Unterhaltszahlung kommt mir ohnehin sehr hoch vor! Ich zahle 270EUR bei einem Netto von 2.600EUR!

Grüße

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   von Wuffi am 19.02.2013 13:57
 Hallo Silversurfer,

hast du das mit deiner Ex ausgemacht oder berechnen lassen. Bist du auch aus Östereich ? Meine Ex hat sic vor vier Wochen von mit getrennt - möchte wissen was ihr bei meinem netto von ca 1740 zusteht?
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  von Dirk am 21.12.2011 15:51
hallo,
ich habe zwei kinder im alter von 19 und 16 jahren und bin seit 1999 geschieden.
das ältere der kinder hat von 2006 bis 2010 bei mir gelebt und und ich habe keinen unterhalts ausgleich von meine exfrau bekommen.
zu dem haben wir in der zeit als meine tochter bei mir gelebt hat ein haus gebaut.
nun möchte meinen exfrau für unseren 16 jährigen sohn unterhalt.
kann ich den unter halt kürzen? oder muss ich das haus wieder verkaufen. mein sohn ist im ersten lehrjahr und hat ein kleines einkommen.
ich habe ein netto einkommen von ca.1700?

mit freundlichen grüßen
Dirk
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  von Susanne am 05.12.2011 20:47
Hab vergessen, meine kinder sind 17, 15 und 13 jahre und der sohn mit 15 geht zu seinem vater
Vielen dank im voraus
Antworten
  von Susanne am 05.12.2011 20:45
Ich habe drei Kinder, davon geht jetzt ein Kind zum Vater. Mein Verdienst ist 660,-- monatlich netto. wieviel unterhalt zahle ich
Antworten
  von Chris am 25.08.2011 16:19
wer kann uns helfen was die Berechnung von Unterhalt angeht wenn ich noch zusätzlich die Kredit-Rate von Haus habe wo sie nicht die hälfte bezahlt
Antworten
   von Analytiker_? am 15.09.2011 14:44
 Kredit wird in der Bannenrepublik Österreich nicht berücksichtigt !

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  von Dennis am 15.08.2011 16:40
Mein Kind ist krankheitsbedingt ins Heim gekommen und lebt dort. Die Kosten hierfür werden übernommen. Wer kann mir sagen ob ich noch Unterhalt an die Mutter zahlen muss oder nicht oder an wen anders? Die vom Heim konnten mir dazu nichts sagen.
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   von am 19.08.2011 04:43
 Hallo, du bekommst vom Jugendamt eine Kostenüberprüfung. Kindergeld und Unterhalt werden berechnet und dann einbezogen. Warte ab, bis du die Unterlagen hast!!!! L.g, H.
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  von alex am 10.08.2011 20:16
ich möchte mit meinem freund zusammenziehen wird mein einkommen für den unterhlt für seinen ledigen sohn mit angerechnet wir wollen nicht heiraten
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   von Kurt am 10.08.2011 20:18
 Nein, oder bist du die Mutter?
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   von alex am 11.08.2011 20:32
 kann man das irgenwo nachlesen
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  von Dani am 12.06.2011 09:44
unser sohn (15 1/2 Jahre) beginnt im september mit einer lehre - ist mein geschiedener mann nach wie vor verpflichtet mir alimente zu zahlen? inwiefern (oder überhaupt) verändern sich seine pflichten?
danke - dani
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   von Goran am 25.07.2011 13:49
 Ich tippe:
16-22% des Nettoeinkommens des Mannes abzüglich der Lehrlingsentschädigung (ev. 50%, wenn beide Elternteile ein Einkommen haben).
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   von Goran am 25.07.2011 13:50
 Am besten beim Jugendamt anrufen, die wissen das.
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  von bianca am 25.05.2011 12:48
habe mal ne frage mein mann muss für seine tochter unterhalt bezahlen wie viel muss für uns übrigbleiben für mein mann ich als ehe frau und unser gemeinsames kind? wie viel darf uns zum leben bleiben?
Antworten
  von Bernhard am 12.09.2010 11:40
Danke für den Hinweis mit der 50:50 Regelung, wusste nicht, dass das schon möglich ist!!
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   von XY am 18.03.2011 14:29
 Geht aber nur im Einvernehmen!
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  von Rico am 18.08.2010 19:57
Wie sieht es aus bei der Berechnung wenn der Unterhaltspflichtige in der Schweiz lebt und verheiratet ist und ein eheliches Kind unterwegs ist? Desweiteren hat ja die Schweiz höhere Lebenshaltungskosten.Werden diese berücksichtigt?
Antworten
   von andreas am 18.01.2011 12:13
 hallo Rico, hast du schon eine antwort auf deine frage???
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   von Nella am 10.08.2011 14:29
 Wie wird der Unterhalt berechnet, wenn die Ehe in der Schweiz geschlossen wurde und die Frau mit dem Kind nach Österreich geht und dort wohnt??
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   von JJ am 01.09.2011 10:02
 Hi Nella,
hier gibt es das KSÜ was die Schweiz als auc Österreich unterschrieben haben.
Das KSÜ reglet dass der Staat zuständig ist wo das Kind den gewöhnlichen Aufenthaltsort hat!
Die Frage stellt sich ob du mit dem Umzug nach Österreich einverstanden warst?
Wenn Nein würe hier sogar der Verdacht der Kindesentführung nach Haagerübereinkommen greifen. Also fakt da wo das Kind lebt nachdem Recht wird entschieden. Auch könnte hier dein Umgangsrecht mit deinem Kind eingeschränkt werden. In Österreich gilt das Motto "Mother first" das Wohl des Kindes ist nebensächlich und Gelichberechtigung ist nicht vorhanden
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