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Alimente - Unterhalt ausrechnen - Bild: fotolia

Wie hoch sind die Alimente?  

Unterhalt

Unterhaltsrechner



Unterhalt (Alimente) in Deutschland online berechnen

rechner-unterhalt.de
unterhaltsrechner1

Auf dieser Website finden Sie einen Rechner zur Berechnung des Kindesunterhaltes für Minderjährige und für Volljährige sowie einen Rechner zur Berechnung des Trennungsunterhaltes.

stern.de-Unterhaltsrechner
unterhaltsrechner2

Hier bekommen Sie einen ersten Überblick über die finanziellen Aspekte einer Scheidung. Wie viel Geld gibt es überhaupt zu verteilen? Wer bekommt wie viel Unterhalt?

Unterhaltsrechner bei morgenweb.de
unterhaltsrechner3

Einfach das Nettoeinkommen des Geldunterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes eingeben und anhand der Düsseldorfer Tabelle wird die monatliche Unterhaltszahlung ermittelt.

Unterhalt (Alimente) in Österreich online berechnen

scheidungen.at
unterhaltsrechner4

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Ansprüche frühere Ehepartner und unterhaltsberechtigter Kinder.

jugendwohlfahrt.at
unterhaltsrechner5

Bei der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt finden Sie auch einen Online-Unterhaltsrechner.

Praxisbeispiel aus Österreich

Kindesunterhalt bei einvernehmlicher Scheidung und 50:50 Kinderbetreuung (gemeinsame Obsorge)

Ein Wiener Bezirksgericht hat im Sommer 2010 bei gemeinsamer Obsorge und geteilter (50:50) Kindesbetreuung womöglich richtungweisend für andere Fälle entschieden. Egal, ob das Kind den Hauptwohnsitz bei der Mutter oder beim Vater inne hat, gilt:
Die Zeit wo das Kind bei der Mutter ist, ist der Vater dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Die Zeit wo das Kind beim Vater ist, ist die Mutter dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Wenn jetzt beide Elternteile in etwa ein gleich hohes Einkommen haben und beide gleich viel Zeit in die Kindesbetreuung investieren, heben sich die wechselseitigen Unterhaltszahlungen auf, es muss also kein Geld fließen.
Generell gilt, dass Unterhaltszahlungen nur geprüft werden, wenn sich ein Teil über ausstehende Forderungen beschwert.

Unterhalt (Alimente) dient zur grundlegenden sozialen Absicherung von Personen und beruht darauf, dass sich die Mitglieder einer Familie finanziell und materiell gegenseitig unterstützen. Unterhaltspflichten entstehen aus vertraglichen Vereinbarungen oder werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Empfänger von Unterhalt

  • Kindesunterhalt (gegenüber Kindern)
  • Unterhalt gegenüber dem Partner
  • Elternunterhalt (gegenüber den Eltern)
  • Unterhalt sonstiger Familienmitglieder
  • Unterhalt für Personen, für die man erziehungsberechtigt ist oder die Obsorge innehat

Mit „Unterhalt“ meint man die Summe aller Unterhaltsleistungen aus Geldunterhalt (Barunterhalt), Naturunterhalt und Betreuungsunterhalt, während man den Begriff Alimente (aus dem französischen „Lebensmittel“) heute eigentlich nur mehr im Zusammenhang mit Geldunterhalt (Barunterhalt) verwendet.

Unterhalt in Deutschland

Familienunterhalt
Der Familienunterhalt in intakten Familien umfasst alles, was erforderlich ist, um die Haushaltskosten zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Dabei sind beide Ehepartner verpflichtet, dem Familienunterhalt beizutragen, wobei der haushaltsführende Teil normalerweise alleinig dadurch seine Unterhaltspflicht erfüllt. Wussten Sie, dass zum Familienunterhalt auch ein Taschengeldanspruch für persönliche Bedürfnisse dazu gehört? (rund 5-7% des Einkommens)

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten
Ist ein geschiedener Ehegatte außerstande einer Erwerbstätigkeit nachzukommen (oder es ist unzumutbar), hat dieser Anrecht auf Gewährung eines Unterhalts (Bedürftigkeit). Dies gilt nicht, soweit der andere Ehegatte leistungsunfähig ist. Zu den nachehelichen Unterhaltsarten zählen unter anderem der Betreuungsunterhalt, Unterhalt von Alters wegen, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechens, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt sowie der Unterhalt aus Gründen der Billigkeit. Von hoher Praxisrelevanz sind Unterhaltsansprüche wegen Kindesbetreuung sowie der Aufstockungsunterhalt.

Trennungsunterhalt
Wenn Ehegatten während einer aufrechten Ehe die eheliche Lebensgemeinschaft auflösen besteht ein Unterhaltsanspruch (Trennungsunterhalt). Dieser richtet sich stets nach den ehelichen Lebensverhältnissen.

Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter
Kann ein betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes wegen der Pflege und Erziehung des Kindes oder eine schwangere Mutter wegen der Schwangerschaft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, entstehen Unterhaltsansprüche. Dabei ist Erziehungsunterhalt mindestens bis zum dritten Lebensjahr zu leisten, später entscheidet die notwendige Einzelfallprüfung.

Kindesunterhalt
Im Gegensatz zu anderen Unterhaltsansprüchen ist der Kindesunterhalt weitgehend bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe der Unterhaltsleistungen wird in Unterhaltsrichtlinien und in den Düsseldorfer Tabellen angegeben und ständig aktualisiert. Die Düsseldorfer Tabellen unterscheiden nicht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern.

Elternunterhalt
Die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entstehende rechtliche Verpflichtung von Unterhaltszahlungen an (Schwieger-)Eltern sorgt für die Sicherung deren Lebensbedarfs. In der Praxis stellt sich die Frage des Elternunterhalts meist, wenn ein oder beide Elternteile in ein Alten-  oder Pflegeheim untergebracht werden, insbesondere wenn die Pflegeversicherung nicht die gesamten Kosten deckt.

Unterhalt in Österreich

In Österreich sind die Unterhaltsverpflichtungen von Eltern bzw. Großeltern und deren Nachlassern gegenüber Kindern sowie der Unterhalt von Kindern für Ihre Eltern und Großeltern („verkehrte“ Unterhalt) im österreichischen Kindschaftsrecht (Teil des Familienrechts) geregelt.

Bei einer Ehe besteht eine gemeinsame Unterstützungspflicht, die den ehelichen Unterhalt inkludiert.

Im Falle einer Scheidung kann ein verschuldensabhängiger Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem ehemaligen Gatten entstehen, sofern keine andere einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird.

Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften können während des Zusammenlebens unter Umständen Unterhaltsansprüche entstehen, nach einer Trennung gibt es aber keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner.

Kindesunterhalt
§§ 140ff ABGB: „Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen.“

In der Praxis entscheidet das Gericht innerhalb von 16-22% des Nettoeinkommens eines jeden unterhaltspflichtigen Elternteiles bis zu einer „Luxusgrenze“, wobei für die genaue Bemessung das Kindesalter bestimmend  ist. Die Berechung des Kindesunterhaltes in Geld ist nur dann relevant, wenn das Kind aufgrund von Scheidung nicht bei beiden Elternteilen lebt oder weil das (erwachsene) Kind z.B. eine Schule (Uni) im Ausland besucht. 

Sonst umfassen die Unterhaltsleistungen Sachleistungen (Naturalunterhalt), sowie den Betreuungsunterhalt und das Taschengeld.

Kindesunterhalt bei help.gv.at

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25 Kommentare
Kommentar schreiben

  von am 30.01.2012 21:40
Hallo, wer kann mir helfen, meine beiden Kinder 12 und 17 leben seit unserer Scheidung bei Ihrem Vater. Der Unterhalt wurde von mir immer pünklich überwiesen! Jetzt bekam ich eine Mitteilung von meinem Mann dass der Kindesunterhalt seit 2010 erhöht wurde und ich soll nun die letzten zwei Jahre die Diverenz bezahlen. Gibt es da so etwas wie bei Rechnungen ein Verjährung? Oder bin ich dazu verpflichtet die Nachzahlung zu leisten?
Antworten
  von goldkelchen am 13.01.2012 02:13
Hallo,
Ich habe mich vor etwa einem Jahr von meinem Mann getrennt. Ich war damals nicht berufstätig. Danach habe ich eine Arbeit angefangen und verdiene jetzt ca. 200 euro netto mehr als er. Wir haben 2 Kinder (3 und 7 Jahre) beide leben bei mir. Er zahlt für beide Unterhalt. Nun will er Trennungsunterhalt. steht ihm dieser zu?

Vielen Dank
goldkelchen
Antworten
  von manuel am 08.01.2012 20:17
hallo, hab da mal ne frage und hoffe es kennt sich jemand aus . ich zahle 320 eur unterhalt für mein sohn habe 1500 eur netto und lebe mit meiner neuen partnerin zusammen und bekommen jetzt nachwuchs muss ich dann immer noch das gleiche bezahlen. oder wird das weniger
Antworten
    von schnutschen85 am 17.01.2012 12:10
  hallo manuel mit der geburt deines nachwuchses muss du eine neuberechnung für den unterhalt machen. damit haben wir nähmlich auch grad zu tun
  Antworten
    von Silversurfer am 15.01.2012 12:24
  Hallo Manuel,

Deine Unterhaltszahlung kommt mir ohnehin sehr hoch vor! Ich zahle 270EUR bei einem Netto von 2.600EUR!

Grüße

  Antworten
  von Dirk am 21.12.2011 15:51
hallo,
ich habe zwei kinder im alter von 19 und 16 jahren und bin seit 1999 geschieden.
das ältere der kinder hat von 2006 bis 2010 bei mir gelebt und und ich habe keinen unterhalts ausgleich von meine exfrau bekommen.
zu dem haben wir in der zeit als meine tochter bei mir gelebt hat ein haus gebaut.
nun möchte meinen exfrau für unseren 16 jährigen sohn unterhalt.
kann ich den unter halt kürzen? oder muss ich das haus wieder verkaufen. mein sohn ist im ersten lehrjahr und hat ein kleines einkommen.
ich habe ein netto einkommen von ca.1700?

mit freundlichen grüßen
Dirk
Antworten
  von Susanne am 05.12.2011 20:47
Hab vergessen, meine kinder sind 17, 15 und 13 jahre und der sohn mit 15 geht zu seinem vater
Vielen dank im voraus
Antworten
  von Susanne am 05.12.2011 20:45
Ich habe drei Kinder, davon geht jetzt ein Kind zum Vater. Mein Verdienst ist 660,-- monatlich netto. wieviel unterhalt zahle ich
Antworten
  von Chris am 25.08.2011 16:19
wer kann uns helfen was die Berechnung von Unterhalt angeht wenn ich noch zusätzlich die Kredit-Rate von Haus habe wo sie nicht die hälfte bezahlt
Antworten
    von Analytiker_? am 15.09.2011 14:44
  Kredit wird in der Bannenrepublik Österreich nicht berücksichtigt !

  Antworten
  von Dennis am 15.08.2011 16:40
Mein Kind ist krankheitsbedingt ins Heim gekommen und lebt dort. Die Kosten hierfür werden übernommen. Wer kann mir sagen ob ich noch Unterhalt an die Mutter zahlen muss oder nicht oder an wen anders? Die vom Heim konnten mir dazu nichts sagen.
Antworten
    von am 19.08.2011 04:43
  Hallo, du bekommst vom Jugendamt eine Kostenüberprüfung. Kindergeld und Unterhalt werden berechnet und dann einbezogen. Warte ab, bis du die Unterlagen hast!!!! L.g, H.
  Antworten
  von alex am 10.08.2011 20:16
ich möchte mit meinem freund zusammenziehen wird mein einkommen für den unterhlt für seinen ledigen sohn mit angerechnet wir wollen nicht heiraten
Antworten
    von Kurt am 10.08.2011 20:18
  Nein, oder bist du die Mutter?
  Antworten
    von alex am 11.08.2011 20:32
  kann man das irgenwo nachlesen
  Antworten
  von Dani am 12.06.2011 09:44
unser sohn (15 1/2 Jahre) beginnt im september mit einer lehre - ist mein geschiedener mann nach wie vor verpflichtet mir alimente zu zahlen? inwiefern (oder überhaupt) verändern sich seine pflichten?
danke - dani
Antworten
    von Goran am 25.07.2011 13:49
  Ich tippe:
16-22% des Nettoeinkommens des Mannes abzüglich der Lehrlingsentschädigung (ev. 50%, wenn beide Elternteile ein Einkommen haben).
  Antworten
    von Goran am 25.07.2011 13:50
  Am besten beim Jugendamt anrufen, die wissen das.
  Antworten
  von bianca am 25.05.2011 12:48
habe mal ne frage mein mann muss für seine tochter unterhalt bezahlen wie viel muss für uns übrigbleiben für mein mann ich als ehe frau und unser gemeinsames kind? wie viel darf uns zum leben bleiben?
Antworten
  von Bernhard am 12.09.2010 11:40
Danke für den Hinweis mit der 50:50 Regelung, wusste nicht, dass das schon möglich ist!!
Antworten
    von XY am 18.03.2011 14:29
  Geht aber nur im Einvernehmen!
  Antworten
  von Rico am 18.08.2010 19:57
Wie sieht es aus bei der Berechnung wenn der Unterhaltspflichtige in der Schweiz lebt und verheiratet ist und ein eheliches Kind unterwegs ist? Desweiteren hat ja die Schweiz höhere Lebenshaltungskosten.Werden diese berücksichtigt?
Antworten
    von andreas am 18.01.2011 12:13
  hallo Rico, hast du schon eine antwort auf deine frage???
  Antworten
    von Nella am 10.08.2011 14:29
  Wie wird der Unterhalt berechnet, wenn die Ehe in der Schweiz geschlossen wurde und die Frau mit dem Kind nach Österreich geht und dort wohnt??
  Antworten
    von JJ am 01.09.2011 10:02
  Hi Nella,
hier gibt es das KSÜ was die Schweiz als auc Österreich unterschrieben haben.
Das KSÜ reglet dass der Staat zuständig ist wo das Kind den gewöhnlichen Aufenthaltsort hat!
Die Frage stellt sich ob du mit dem Umzug nach Österreich einverstanden warst?
Wenn Nein würe hier sogar der Verdacht der Kindesentführung nach Haagerübereinkommen greifen. Also fakt da wo das Kind lebt nachdem Recht wird entschieden. Auch könnte hier dein Umgangsrecht mit deinem Kind eingeschränkt werden. In Österreich gilt das Motto "Mother first" das Wohl des Kindes ist nebensächlich und Gelichberechtigung ist nicht vorhanden
  Antworten

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