Unterhaltsrechner Unterhalt (Alimente) in Deutschland online berechnen rechner-unterhalt.de  Auf dieser Website finden Sie einen Rechner zur Berechnung des Kindesunterhaltes für Minderjährige und für Volljährige sowie einen Rechner zur Berechnung des Trennungsunterhaltes. stern.de-Unterhaltsrechner  Hier bekommen Sie einen ersten Überblick über die finanziellen Aspekte einer Scheidung. Wie viel Geld gibt es überhaupt zu verteilen? Wer bekommt wie viel Unterhalt? Unterhaltsrechner bei morgenweb.de  Einfach das Nettoeinkommen des Geldunterhaltspflichtigen und das Alter des Kindes eingeben und anhand der Düsseldorfer Tabelle wird die monatliche Unterhaltszahlung ermittelt. Unterhalt (Alimente) in Österreich online berechnen scheidungen.at  Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Ansprüche frühere Ehepartner und unterhaltsberechtigter Kinder. jugendwohlfahrt.at  Bei der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt finden Sie auch einen Online-Unterhaltsrechner. Praxisbeispiel aus Österreich Kindesunterhalt bei einvernehmlicher Scheidung und 50:50 Kinderbetreuung (gemeinsame Obsorge) Ein Wiener Bezirksgericht hat im Sommer 2010 bei gemeinsamer Obsorge und geteilter (50:50) Kindesbetreuung womöglich richtungweisend für andere Fälle entschieden. Egal, ob das Kind den Hauptwohnsitz bei der Mutter oder beim Vater inne hat, gilt: Die Zeit wo das Kind bei der Mutter ist, ist der Vater dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Die Zeit wo das Kind beim Vater ist, ist die Mutter dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Wenn jetzt beide Elternteile in etwa ein gleich hohes Einkommen haben und beide gleich viel Zeit in die Kindesbetreuung investieren, heben sich die wechselseitigen Unterhaltszahlungen auf, es muss also kein Geld fließen. Generell gilt, dass Unterhaltszahlungen nur geprüft werden, wenn sich ein Teil über ausstehende Forderungen beschwert. | Unterhalt (Alimente) dient zur grundlegenden sozialen Absicherung von Personen und beruht darauf, dass sich die Mitglieder einer Familie finanziell und materiell gegenseitig unterstützen. Unterhaltspflichten entstehen aus vertraglichen Vereinbarungen oder werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Empfänger von Unterhalt - Kindesunterhalt (gegenüber Kindern)
- Unterhalt gegenüber dem Partner
- Elternunterhalt (gegenüber den Eltern)
- Unterhalt sonstiger Familienmitglieder
- Unterhalt für Personen, für die man erziehungsberechtigt ist oder die Obsorge innehat
Mit „Unterhalt“ meint man die Summe aller Unterhaltsleistungen aus Geldunterhalt (Barunterhalt), Naturunterhalt und Betreuungsunterhalt, während man den Begriff Alimente (aus dem französischen „Lebensmittel“) heute eigentlich nur mehr im Zusammenhang mit Geldunterhalt (Barunterhalt) verwendet. Unterhalt in Deutschland Familienunterhalt Der Familienunterhalt in intakten Familien umfasst alles, was erforderlich ist, um die Haushaltskosten zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen. Dabei sind beide Ehepartner verpflichtet, dem Familienunterhalt beizutragen, wobei der haushaltsführende Teil normalerweise alleinig dadurch seine Unterhaltspflicht erfüllt. Wussten Sie, dass zum Familienunterhalt auch ein Taschengeldanspruch für persönliche Bedürfnisse dazu gehört? (rund 5-7% des Einkommens) Unterhalt des geschiedenen Ehegatten Ist ein geschiedener Ehegatte außerstande einer Erwerbstätigkeit nachzukommen (oder es ist unzumutbar), hat dieser Anrecht auf Gewährung eines Unterhalts (Bedürftigkeit). Dies gilt nicht, soweit der andere Ehegatte leistungsunfähig ist. Zu den nachehelichen Unterhaltsarten zählen unter anderem der Betreuungsunterhalt, Unterhalt von Alters wegen, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechens, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt sowie der Unterhalt aus Gründen der Billigkeit. Von hoher Praxisrelevanz sind Unterhaltsansprüche wegen Kindesbetreuung sowie der Aufstockungsunterhalt. Trennungsunterhalt Wenn Ehegatten während einer aufrechten Ehe die eheliche Lebensgemeinschaft auflösen besteht ein Unterhaltsanspruch (Trennungsunterhalt). Dieser richtet sich stets nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter Kann ein betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes wegen der Pflege und Erziehung des Kindes oder eine schwangere Mutter wegen der Schwangerschaft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, entstehen Unterhaltsansprüche. Dabei ist Erziehungsunterhalt mindestens bis zum dritten Lebensjahr zu leisten, später entscheidet die notwendige Einzelfallprüfung. Kindesunterhalt Im Gegensatz zu anderen Unterhaltsansprüchen ist der Kindesunterhalt weitgehend bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe der Unterhaltsleistungen wird in Unterhaltsrichtlinien und in den Düsseldorfer Tabellen angegeben und ständig aktualisiert. Die Düsseldorfer Tabellen unterscheiden nicht zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Elternunterhalt Die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entstehende rechtliche Verpflichtung von Unterhaltszahlungen an (Schwieger-)Eltern sorgt für die Sicherung deren Lebensbedarfs. In der Praxis stellt sich die Frage des Elternunterhalts meist, wenn ein oder beide Elternteile in ein Alten- oder Pflegeheim untergebracht werden, insbesondere wenn die Pflegeversicherung nicht die gesamten Kosten deckt. Unterhalt in Österreich In Österreich sind die Unterhaltsverpflichtungen von Eltern bzw. Großeltern und deren Nachlassern gegenüber Kindern sowie der Unterhalt von Kindern für Ihre Eltern und Großeltern („verkehrte“ Unterhalt) im österreichischen Kindschaftsrecht (Teil des Familienrechts) geregelt. Bei einer Ehe besteht eine gemeinsame Unterstützungspflicht, die den ehelichen Unterhalt inkludiert. Im Falle einer Scheidung kann ein verschuldensabhängiger Anspruch auf Unterhalt gegenüber dem ehemaligen Gatten entstehen, sofern keine andere einvernehmliche Vereinbarung getroffen wird. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften können während des Zusammenlebens unter Umständen Unterhaltsansprüche entstehen, nach einer Trennung gibt es aber keinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner. Kindesunterhalt §§ 140ff ABGB: „Die Eltern haben zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes unter Berücksichtigung seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen.“ In der Praxis entscheidet das Gericht innerhalb von 16-22% des Nettoeinkommens eines jeden unterhaltspflichtigen Elternteiles bis zu einer „Luxusgrenze“, wobei für die genaue Bemessung das Kindesalter bestimmend ist. Die Berechung des Kindesunterhaltes in Geld ist nur dann relevant, wenn das Kind aufgrund von Scheidung nicht bei beiden Elternteilen lebt oder weil das (erwachsene) Kind z.B. eine Schule (Uni) im Ausland besucht. Sonst umfassen die Unterhaltsleistungen Sachleistungen (Naturalunterhalt), sowie den Betreuungsunterhalt und das Taschengeld. Kindesunterhalt bei help.gv.at |
Ich habe mich vor etwa einem Jahr von meinem Mann getrennt. Ich war damals nicht berufstätig. Danach habe ich eine Arbeit angefangen und verdiene jetzt ca. 200 euro netto mehr als er. Wir haben 2 Kinder (3 und 7 Jahre) beide leben bei mir. Er zahlt für beide Unterhalt. Nun will er Trennungsunterhalt. steht ihm dieser zu?
Vielen Dank
goldkelchen
Deine Unterhaltszahlung kommt mir ohnehin sehr hoch vor! Ich zahle 270EUR bei einem Netto von 2.600EUR!
Grüße
ich habe zwei kinder im alter von 19 und 16 jahren und bin seit 1999 geschieden.
das ältere der kinder hat von 2006 bis 2010 bei mir gelebt und und ich habe keinen unterhalts ausgleich von meine exfrau bekommen.
zu dem haben wir in der zeit als meine tochter bei mir gelebt hat ein haus gebaut.
nun möchte meinen exfrau für unseren 16 jährigen sohn unterhalt.
kann ich den unter halt kürzen? oder muss ich das haus wieder verkaufen. mein sohn ist im ersten lehrjahr und hat ein kleines einkommen.
ich habe ein netto einkommen von ca.1700?
mit freundlichen grüßen
Dirk
Vielen dank im voraus
danke - dani
16-22% des Nettoeinkommens des Mannes abzüglich der Lehrlingsentschädigung (ev. 50%, wenn beide Elternteile ein Einkommen haben).
hier gibt es das KSÜ was die Schweiz als auc Österreich unterschrieben haben.
Das KSÜ reglet dass der Staat zuständig ist wo das Kind den gewöhnlichen Aufenthaltsort hat!
Die Frage stellt sich ob du mit dem Umzug nach Österreich einverstanden warst?
Wenn Nein würe hier sogar der Verdacht der Kindesentführung nach Haagerübereinkommen greifen. Also fakt da wo das Kind lebt nachdem Recht wird entschieden. Auch könnte hier dein Umgangsrecht mit deinem Kind eingeschränkt werden. In Österreich gilt das Motto "Mother first" das Wohl des Kindes ist nebensächlich und Gelichberechtigung ist nicht vorhanden