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Prostitution in Wien

Kaum ein Gesetz wurde in letzter Zeit in Österreich so kontroversiell diskutiert wie die Neuregelung der Straßenprostitution in Wien. Das mit 1. November in Kraft getretene neue Wiener Prostitutionsgesetz setzt dem Straßenstrich ein Ende und sorgt nicht nur in Wien für reichlich Gesprächsstoff.
Prostitution in Wien -
Sexarbeiterin - © 7thlord - Fotolia

Schwierige Ausgangslage

In Sachen Prostitutionsreglementierung ist Österreich weder Fisch noch Fleisch. Geht es nach einem Beschluss des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahre 1989 ist der Austausch von sexuellen Dienstleistungen sittenwidrig. In größeren Städten, allen voran Wien, prägt das Geschäft mit der Lust mehr denn je den urbanen Alltag. In Wien gibt es laut offiziellen Angaben derzeit 2200 registrierte Prostituierte.  Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Dunkelziffer der in Wien tätigen Sexarbeiterinnen wesentlich höher liegt. Grundsätzlich besteht für alle Prostituierten eine Meldepflicht. Sowohl Frauen als auch Männer müssen sich bei der Polizei registrieren, ständig ihre Kontrollkarte mitführen und an einmal pro Woche verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen teilnehmen. Bis vor kurzem zählte der Straßenstrich in Wohngebieten zur wichtigsten Einnahmequelle für Wiener Prostituierte, doch das soll sich mit dem neuen Gesetz schlagartig verändern.

Erlaubniszonen

Die Anrainerinitiativen der Felberstraße im 15. und des Stuwerviertels im 2. Wiener Gemeindebezirk dürften vorerst einmal beruhigt schlafen, denn das neue Prostitutionsgesetz verbietet das Anbahnen und Anbieten von sexuellen Dienstleistungen im Wohngebiet. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer gesetzlichen Strafe rechnen, dies gilt für Freier gleichermaßen wie für die Sexarbeiterinnen selbst. Um die Situation der jungen Frauen, die größtenteils mittellos und oft gegen ihren Willen nach Österreich gebracht werden, zu entlasten, sind so genannte Erlaubniszonen vorgesehen. In diesen von der Stadtregierung definierten Gebieten darf dem Gewerbe legal nachgegangen werden. Die Stadt Wien hat eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die sich der Schaffung solcher Zonen widmen soll. Dies gestaltet sich jedoch schwierig. In erster Linie soll nämlich die Sicherheit der Sexarbeiterinnen gewährleistet sein. Dies gelingt am ehesten, wenn das Areal öffentlich zugänglich, überschaubar und gut erreichbar ist. Darüber hinaus muss eine potentielle Erlaubniszone auch über die entsprechende Infrastruktur in Form von öffentlichen WC-Anlagen verfügen. Eine offizielle Empfehlung gibt es derzeit nur für den Prater. Weitere Gebiete wie ein Teil des Neubaugürtels, der Sechshausergürtel und der Josef-Holaubek-Platz im 9. Wiener Gemeindebezirk sind derzeit im Gespräch. Konkrete Ergebnisse gibt es noch keine.

Schweden als Vorbild?

Prostitution ist nach wie vor untrennbar mit den Themen Gewalt, Migration, Unterdrückung und Frauenhandel verknüpft. Diese Problematik nimmt gesellschafts-politische Ausmaße an, die für die Stadt Wien momentan noch schwer zu bewältigen sind. Für dieses Problem gibt es wohl mehr als nur eine Wurzel. In Schweden setzte man 1999 ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen und erließ das „Anti-Freier“ Gesetz. Dies führte zur Kriminalisierung des Sachverhalts und zum Verbot des Handels mit sexuellen Dienstleistungen. Offiziellen Angaben zu Folge zeigte dies vor allem im Kampf gegen den Menschenhandel positive Wirkung.

Ob Totalverbot oder Schaffung von „gesicherten“  Erlaubniszonen - das Geschäft mit dem schnellen Sex ist und bleibt ein brisantes Thema, welches nicht zuletzt durch die Einführung es neuen Wiener Prostitutionsgesetze wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit geraten ist.

Autorin: Elena B.

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Kommentare
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  von Dimi am 09.03.2013 17:38
Das schwedische Recht ist (nicht nur) da extrem männerfeindlich. Man kann natürlich die Prostitution verbieten. Aber die Prostitution erlauben und nur den Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe zu stellen, ist so als würde man den Drogendealer straffrei stellen und nur die Konsumenten verurteilen. Das ist nicht nur unverschämt, sondern eigentlich auch rechtstaats- und verfassungswidrig, weil je nach Geschlecht bei ein und demselben Delikt unterschiedlich geurteilt wird. Es wundert indess nicht, dass die Feministinnen europaweit so eine Regelung fordern und zeigt damit nur, wie antidemokratisch diese Ideologie ist.
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  von Andi am 04.01.2012 07:58
Das neue Gesetz ist aus zwei Gründen ein totaler Flop: Die Situation der Sexarbeiterinnen hat sich dramatisch verschlechtert, die der Anrainer nicht hat sich nicht geändert. Denn statt des störenden Freierverkehrs fahren die ganze Zeit Polizeistreifen herum. Es würde den teilweise übergewichtigen Exekutivbeamten nicht schaden, öfter zu Fuß auf Streife zu gehen.
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