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Das sind Ihre Rechte!

Flugannullierung, Überbuchung oder Verspätung?

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen voller Freude am Flughafen und warten bis das Flugzeug Sie endlich zu ihrem gebuchten Urlaubsdomizil bringt.
Flugannullierung, Überbuchung oder Verspätung?  -
Flugzeug - Foto: Roger Green from BEDFORD, UK, derivative work Lämpel - CC BY 2.0

Plötzlich aber heißt es, dass Ihr Flug annulliert wurde. Was können Sie in so einem Fall tun bzw. welche Rechte haben Fluggäste bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen?

Unter einer Flugannullierung wird eine Nichtdurchführung eines Fluges verstanden, für den auch ein Platz reserviert wurde. Werden Flüge annulliert, so kommt die sogenannte Fluggastrechte-Verordnung zur Anwendung und der Passagier kann zwischen der Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises, einer alternativen Beförderung oder einem Rückflug zum ersten Abflugort wählen. Die Ausgleichszahlung richtet sich dabei nach der Entfernung und liegt zwischen 250 und 600 Euro. Wird von der Fluglinie ein alternativer Flug angeboten, so verkürzen sich die Ausgleichszahlungen um die Hälfte, wenn dieser nicht länger als zwei bis vier Stunden hinter der geplanten Ankunftszeit liegt. Tritt eine Annullierung allerdings aufgrund außergewöhnlicher Umstände (z.B. schlechte Wetterbedingungen oder politische Instabilität) ein, so muss die Fluglinie keine Entschädigung auszahlen.

Flugpassagiere
Mikano (modified by MN)- CC BY-SA 3.0

Fluggastrechte bei Verspätungen

Sollte sich Ihr Abflug verzögern, so muss die Fluglinie ihren Passagieren kostenlose Erfrischungen und Snacks anbieten. In Einzelfällen, die sich nach den jeweiligen Wartezeiten richten, werden auch Hotelunterbringung, Verpflegung und Transferkosten übernommen. Die Ausgleichszahlung verkürzt sich um 50 Prozent, wenn sich die Ankunft um nicht mehr als vier Stunden verzögert. Kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass eine Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände eingetreten ist, so entfällt die Zahlung.

Flugüberbuchung und Nichtbeförderung

Sind Flüge überbucht, so wird Passagieren häufig die Mitnahme verweigert. In diesem Fall handelt es sich um eine Nichtbeförderung und Fluglinien müssen ihren Gästen eine Entschädigung auszahlen, sofern sie keine vertretbaren Gründe vorweisen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Passagiere über ein Ticket verfügen, sie sich rechtzeitig beim Check-in eingefunden haben und ihnen die Beförderung verweigert wurde. In diesem Fall stehen ihnen Unterstützungsleistungen wie kostenlose Telefonate, Mahlzeiten oder eine anderweitige Beförderung zu. Darüber hinaus können Fluggäste auch auf eine Ausgleichszahlung in Form von Bonusmeilen, Gutscheinen bzw. eine Barauszahlung bestehen.  Diese Zahlung richtet sich nach der Flugentfernung und liegt zwischen 250 und 600 Euro. Liegen triftige Gründe wie zum Beispiel ein verspäteter Check-in, fehlende Reisedokumente oder eine ansteckende Krankheit vor, so steht den Fluggästen keine Ausgleichszahlung zu.

Als Pauschalreisender unterwegs

Ist Ihr gebuchter Flug in einer Pauschalreise inkludiert, so gelten dieselben Rechte. Darüber hinaus können Pauschalreisende beim Reiseveranstalter auch eine Preisminderung verlangen, wenn der Flug mehr als vier Stunden Verspätung hat. Hat bereits der Hinflug Verspätung, so können Gäste sogar von der Reise zurücktreten, wobei es hier auf die Dauer bzw. den Zweck der Reise ankommt. So ist eine Verspätung von einigen Stunden bei einem mehrwöchigen Urlaub als weniger schlimm einzustufen als beispielsweise bei einem Wochenendtrip. Geht ein ganzer Urlaubstag verloren, so ist dies ebenfalls ein Grund für einen kostenfreien Rücktritt. In diesem Fall muss dem Kunden der gesamte Reisepreis zurückerstattet werden.

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch

Bietet die Fluglinie entsprechende Leistungen nicht von sich aus an, so haben Sie die Möglichkeit, sich an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden. Diese unabhängige Schlichtungsstelle verhilft Fluggästen provisionsfrei und kostenlos zu ihrer entsprechenden Entschädigung, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich dabei um eine Überbuchung, eine Nichtbeförderung, eine Annullierung oder eine Flugverspätung handelt. Eine Beschwerde kann bei der apf mithilfe eines Online-Formulars bzw. via Fax oder auf dem Postweg mit allen notwendigen Beilagen eingebracht werden. Anschließend klärt die Agentur die eingebrachten Beschwerden auf außergerichtlichem Weg und verhilft auf diese Weise den Betroffenen zu ihrer Entschädigung.

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